Mit ‘Klo’ getaggte Artikel

Kein Klo über den Wolken

Mittwoch, 08. Oktober 2008

Seit 2 Monaten ist sie in Kraft, die neue EU Verordnung zum barrierefreien Flugverkehr. Die lang ersehnte Verordnung schreibt den Fluggesellschaften unter anderem vor, Passagieren bei Bedarf Hilfestellungen zu leisten, damit sie die Bordtoiletten erreichen und nutzen können. Theoretisch sollte es nun also für Passagiere mit Mobilitätseinschränkungen möglich sein, auf einem europäischen Flug die Toilette erreichen zu können. Ich selber bin im Rollstuhl unterwegs und so freute ich mich auf einen Flug, bei dem ich erstmals im europäischen Flugraum eine Toilette benutzen würde.

Doch es kam anders. Auf meinem Flug zwischen Hamburg und Paris wurde ich eines besseren belehrt: weder auf dem Hin- noch auf der Rückreise war der Flieger von GELÖSCHT so ausgestattet, dass ich eine Toilette benutzen konnte. Wortwörtlich heißt es ja in der Verordnung: “Erforderlichenfalls Hilfe, um zu den Toiletten zu gelangen.” Genau um diese Hilfe bat ich die Stewardess, nachdem ich den dringenden Wunsch verspürt, eine Toilette aufzusuchen. Die Stewardess gab mir jedoch bald zu verstehen, dass Sie mir bedauerlicherweise nicht helfen könnte. Auch ein hinzugeholter Steward konnte nicht weiterhelfen. Ein Bordrollstuhl, mit dem der Transfer zwischen dem Sitzplatz und der Toilette realisiert hätte werden können, war an Bord nicht verfügbar und zur Toilette wollte, konnte oder durfte man mich nicht tragen. Das wäre zugegebenermaßen auch nicht meine Wunschvorstellung gewesen, dennoch ist man zu vielem bereit, wenn die Blase drückt. Aber tragen wollte man mich nicht. Also blieb ich ruhig auf meinem Sitz und sehnte dem nächsten Klo im Flughafen entgegen.

Die Rückreise verlief dann ähnlich: nach über drei Stunden, wovon ich  etwa eine Stunde wegen einer Startverzögerung im Flugzeug gesessen habe, konnte ich das erste Mal wieder eine Toilette aufsuchen. GELÖSCHT war auch auf dem Rückflug nicht entsprechend ausgestattet, die  gesetzlich geforderten Hilfestellungen zu geben. Nur hatte ich diesmal vorgesorgt und schon Stunden vorher nichts getrunken. Eine gleiche Situation wie auf dem Hinflug wollte ich nicht noch einmal erleben.

Gleich am nächsten Tag reichte ich eine schriftliche Beschwerde ein. In einer umgehend erfolgten Antwort brachte GELÖSCHT zwar ihr Bedauern über die “Unannehmlichkeiten” zum Ausdruck, war sich jedoch keinerlei Pflichtverletzung bewußt.  Mein Hinweis, dass kein Bordrollstuhl zur Verfügung gestanden hätte, wurde mit folgenden Worten quittiert: “Es ist darin (in der EU Verordnung) nicht festgelegt, dass ein Bordrollstuhl auf einem Mittelstreckenflug mitgeführt werden muss”.

Unter dem Strich bleibt festzustellen: Nach wie vor kann man als Rollstuhlfahrer bei GELÖSCHT so gut wie keine Toilette benutzen. Zu befürchten ist allerdings, dass GELÖSCHT nicht die einzige Fluggesellschaft ist, die sich weigert das Fliegen barrierefreier und damit menschlicher zu machen. Auch die Deutsche Lufthansa windet sich seit mittlerweile drei Monaten unrühmlich gegen eine Anfrage, ob sie einen Bordrollstuhl auf europäischen Flügen bereitstellt.

  • Share/Bookmark

Flugzeugklo bei Delta Airlines – Video

Dienstag, 30. September 2008

Hier der Beweis in Form eines Videos, das Flugzeugtoiletten bei Delta Airlines auch für Passagiere im Rollstuhl zugänglich sind: Es bedarf nur einer Prise Wagemut und Akrobatik sowie der freundlichen Hilfe eines kräftigen Stewards, um die über einen halben Meter von der Tür entfernte Toilettenschüssel zu erreichen:

Das Rezept zur Figur

Man platziere den Rollstuhl seitlich vor der etwa 40 cm breiten Toilettentür und bittet den Stewardess, seinen ausgestreckten Arm eine Brücke zum Türrahmen der Toilette zu bilden. Flugzeugklo von innenDie eine Hand fest um das Handgelenk gepackt, die andere Hand auf der Kante des Waschbeckens, schwinge man sich unter dem Arm des Stewards hindurch und vollziehe dabei eine knapp 180 Grad starke Drehung. Auf den Beinen sich abstützend, werde der Handgriff am Arm des Stewards gelöst und schnell an eine Halterung neben dem Klo gegriffen. Mit einer Art Klimmzug stemme man sich schließlich direkt auf die Kloschüssel. Fertig!

Ein Großteil der in direkter Nähe zur Toilette sitzenden Passagiere werden zwar unfreiwillige Zeugen dieser artistischen Einlage: Es gibt auch noch nicht einmal einen Vorhang, der bei dem intimen Vorgang eines Klobesuchs wenigstens etwas Sichtschutz bietet und ein Minimum an Privatsphäre erlaubt – und dennoch: wie in dem Video offensichtlich erkennbar: erreichbar ist die Toilette!

Rollstuhlzeichen auf Flugzeugtoilette Dies muß wohl auch der Grund sein, warum Delta Airlines die nicht barrierefreie Toilette mit einem Rollstuhlzeichen versehen hat. In einem anderen Zusammenhang würde wohl von Etikettenschwindel gesprochen werden, in der Luftfahrt ist dies leider üblich.

  • Share/Bookmark

Flugzeugklo – Bilder

Dienstag, 23. September 2008

Sind Flugzeugtoiletten auch für Rollstuhlfahrer nutzbar? Das Rollstuhlzeichen auf der Toilette jedenfalls suggeriert Zugänglichkeit und Barrierefreiheit. Auch ein Wickeltisch soll sich in dem WC befinden.

Toilettentür eines Flugzeugs

:: Das Foto zeigt die Außentür einer Flugzeugtoilette in einem GELÖSCHT Flugzeug

Wird die Tür jedoch geöffnet, sieht die vermeintlich barrierefreie Toilette aus wie jede andere Toilette auf Kontinentalflügen: klein und so eng dass noch nicht einmal ein Bordrollstuhl dort heineinpassen würde. Für einen klappbaren Wickeltisch für Kleinkinder fand sich erfreulicherweise genügend Platz.

Flugzeugklo von innen

:: Die Flugzeugtoilette von innen

In diesem Fall öffnet die Tür nach außen; bei vielen anderen Bordtoiletten werden Falttüren eingesetzt, die den Innenraum beim Schließen und Öffnen noch stärker verkleinern.

Flugzeugklo bei geschlossener Tür

:: Die Flugzeugtoilette von innen bei geschlossener Tür

So sehen die Toiletten in aller Regel auf Kontinentalflügen aus, also auf sogenannten Kurz- und Mittelstreckenflügen von 1-4 stündiger Dauer. Um in diese Minitoiletten hineinzukommen, bedarf es einiger Akrobatik und es besteht ein hohes Verletzungsrisiko. Möglicherweise wird aus diesem Grund ein Bordrollstuhl selbst nach Inkrafttreten der EU Flugzeugverordnung gar nicht erst mitgeführt.

Auf internationalen Flügen können zwei solcher Minitoiletten zu einer etwas größeren zusammengeschlossen werden. In solchen Fällen wird die Toilette mit einem Bordrollstuhl zugänglich.

  • Share/Bookmark

Mobilität für alle

Mittwoch, 03. September 2008

Folgend ein Auszug aus dem Vortrag “Mobilität für alle – Eine Herausforderung für Europa” von Dr. Volker Sieger. Der Leiter des IbGM (Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität) hatte im Rahmen der Europäischen Konferenz zur Intergration behinderter Menschen am 11./12. Juni 2007 eine Bestandsaufnahme zur Barrierefreiheit in Deutschland und Europa gegeben und seine Sicht der Dinge dargestellt.

Der Auszug aus seiner Rede schildert den Status Quo der Barrierefreiheit im Flugverkehr:

Mit der im Jahr 2006 beschlossenen Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden (Nr. 1107/2006) wurde die diskriminierungsfreie Beförderung im Luftverkehr durch die EU umfassend geregelt. Der Ausschluss von einer Flugreise auf Grund einer vorliegenden Behinderung oder Mobilitätseinschränkung ist nur noch innerhalb eng gesteckter Grenzen, beispielsweise aus Sicherheitsgründen, möglich. Zwar besteht aus meiner Sicht an dem einen oder anderen Punkt der Verordnung durchaus Verbesserungspotenzial. Ungeachtet dessen ist damit jedoch die diskriminierungsfreie Beförderung behinderter und in ihrer Mobilität eingeschränkter Personen vom Grundsatz her geregelt worden. Über eine mögliche und aus meiner Sicht notwendige Anhebung der Entschädigungshöchstgrenzen für beschädigte oder verloren gegangene Hilfsmittel läuft derzeit eine Untersuchung, deren Ergebnisse abzuwarten bleiben.

Zwar appelliert die angesprochene Verordnung an Flughafenbetreiber und Fluglinien gleichermaßen, beim Bau oder der Renovierung neuer Flughäfen und Abfertigungsgebäude bzw. bei der Neuanschaffung oder Neugestaltung von Flugzeugen so weit wie möglich die Bedürfnisse von behinderten und in ihrer Mobilität eingeschränkten Fluggästen zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung, die den Belangen der Betroffenen in der Praxis tatsächlich gerecht wird, ist damit jedoch nicht verbunden. Während die barrierefreie Neugestaltung von Flughäfen und Abfertigungsgebäuden noch ein relativ unproblematisches Unterfangen darstellt, sofern das Baurecht des jeweiligen Mitgliedsstaates hierzu entsprechende Regelungen enthält, sieht es bei der Zugänglichkeit und Kabinengestaltung von Flugzeugen viel problematischer aus.

Leider existieren in Europa keine auf die Bedürfnisse behinderter Menschen tatsächlich zugeschnittenen Mindeststandards für die barrierefreie Gestaltung von Flugzeugen. Für einen nicht unerheblichen Personenkreis bedeutet dies, dass er trotz vorhandener Hilfeleistungen nicht diskriminierungsfrei mit dem Flugzeug verreisen kann. Den Betroffenen wird abverlangt, ihre Mobilitätshilfe – in der Regel einen auf ihre Bedürfnisse angepassten Rollstuhl – gegen ein auf die Zugänglichkeit eines Flugzeuges zugeschnittenes Hilfsmittel einzutauschen und sich darüber hinaus von fremden Personen tragen zu lassen. Mindestens ebenso gravierend ist, dass für sehr viele behinderte Menschen keine Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Bordtoilette gegeben ist.

Aus meiner Sicht besteht hinsichtlich der Implementierung von Mindeststandards für die Flugzeuggestaltung, durch welche Diskriminierung tatsächlich und für alle verhindert wird, dringender Handlungsbedarf. Damit weiß ich mich im Übrigen in Übereinstimmung mit der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen, die die Vertragsstaaten auffordert, Mindeststandards für den barrierefreien Zugang zu erlassen und ihre Umsetzung zu überwachen. Angesichts der Besonderheiten des Luftverkehrs können solche Standards nur europaweit festgeschrieben werden.

Die gesamte Rede ist hier als PDF herunterladbar.

  • Share/Bookmark

Der Hamburger Kessel

Samstag, 30. August 2008

Kein Klo auf Kurzstreckenflügen? Macht ja auch nichts, der Flug ist wie der Name schon sagt nur von kurzer Dauer, oder?

Nach Auffassung der Fluggesellschaften schon. Denn würden sie ihren Passagieren sonst ernsthaft zumuten, kein Klo aufsuchen zu dürfen? Wohl eher nicht. Das wäre dann wie der berühmte Hamburger Kessel auf dem Heiligengeistfeld. Bei diesem wurden über 800 Demonstranten gegen das Atomkraftwerk Brokdorf durch  Polizisten eingekesselt und durften 5 Stunden lang kein Klo benutzen. Uriniert wurde damals an Ort und Stelle.

Den Hamburger Kessel erleben Flugpassagiere, die ohne Bordrollstuhl keine Toilette aufsuchen können, täglich: im Europäischen Flugverkehr bei der Deutschen Lufthansa, bei Delta Airlines, bei Swiss Air und bei allen anderen Fluglinien. Es gibt keine Fluggesellschaft, die auf Kurzstreckenflügen PRM’s Zugang zu ihren Toiletten verschaffen. Eine Situation vergangener Zeiten? Mitnichten!

Aber wie lang ist ein Kurzstreckenflug? Ein Beispiel: Ein durchschnittlicher Flug von Hamburg  nach Palma de Mallorca dauert 2 Stunden und 40 Minuten. Hinzukommen 30 Minuten Preboarding, weil ein mobilitätseingeschränkter Passagier verpflichtet ist, vor allen anderen Passagieren in den Flieger zu gehen. Leider ist er auch verpflichtet, als letzter Passagier das Flugzeug zu verlassen. Es kommen im Schnitt also noch 30 Minuten Wartezeit hinzu. Da die WC Anlagen im Checkin Bereich in der Regel nicht barrierefrei sind, kommen gut und gerne 20 Minuten hinzu. Summiert ergibt die sogenannte Kurzstrecke geschlagene 4 Stunden. Und die können ungeheuer lang werden.

Im Hamburger Kessel waren es 5 Stunden. In einem Kurstreckenflug nach Spanien sind es für mobilitätseingeschränkte Menschen im Schnitt 4 Stunden. Und dies auch nur dann, wenn alles planmäßig läuft! Ein Kurzstreckenflug heißt also nicht, dass er von kurzer Dauer ist.

Letztendlich ist es einerlei, ob es 1 Stunde ist oder 4 Stunden: Wenn ein Passagier auf Klo muss, sollte die Fluggesellschaft sich ihrer Verantwortung stellen und den Zugang ermöglichen.

Die Menschen im Hamburger Kessel haben übrigens jeweils 200 Mark Entschädigung bekommen und die verantwortlichen Polizeiführer wurden wegen Freiheitsberaubung verwarnt (Quelle: Wikipedia).

  • Share/Bookmark

Nachgehakt bei der EU

Samstag, 30. August 2008

Nach wie vor der neuen EU Verordnung zum barrierefreien Flugverkehr gibt es auf sogenannten Kurzstreckenflügen keinen Zugang zum Klo. Um mobilitätseingeschränkten Passagieren den Weg zur Toilette zu ermöglichen, müßten die Fluggesellschaften einen Bordrollstuhl zur Verfügung stellen. Die Deutsche Lufthansa als größtes deutsches Flugunternehmen weigert sich jedoch hartnäckig die Anfrage von RechtAufKlo zu bestätigen, ob sie bei Bedarf einen Bordrollstuhl zur Verfügung stellt.

Woran liegts? Die EU Verordnung verpflichtet die Fluggesellschaften “Hilfestellungen” zu leisten, um den Weg zur Toilette zu ermöglichen.  Eine sehr allgemeine Formulierung, die viele Bilder im Kopf hervorruft: ein tatkräftiger Steward greift zu, schultert den mobilitätseingeschränkten Passagier und ermöglicht somit den Transfer. Auf diese Weise würde die Fluggesellschaft dann in der Tat die geforderte Hilfestellung auf cowboygerechte Art leisten. Ist es das, was die EU sich vorstellt?

RechtAufKlo fragt nach bei der EU Kommission. Folgend die Anfrage in der übersetzten Fassung (hier die Originalfassung vom 30.8.2008 in englischer Sprache):

Sehr geehrte EU Kommission, sehr geehrter Herr Faross, sehr geehrter Herr Dussart,

es geht um das Thema Flugrechte für PRM’s und speziell um die Frage nach dem Vorhandensein eines Bordrollstuhls auf Kurzstreckenflügen.

Auch nach Inkrafttreten der EU Verordnung 1107/2006 scheinen Fluggesellschaften mobilitätseingeschränkten Passagieren keine adequate Hilfestellung zu leisten, um auf europäischen Kurzstreckenflügen eine Toilette an Bord eines Flugzeuges nutzen zu können. Die Deutsche Lufthansa zum Beispiel verspricht zwar die prinzipielle Einhaltung der Verordnung. Allerdings konkretisiert sie auch auf mehrfache Anfrage hin nicht, wie die praktische Umsetzung erfolgt: So bestätigt sie nicht, ob bei Bedarf ein Bordrollstuhl zur Verfügung steht, mit dem der rollstuhlnutzende Passagier eine Toilette erreichen könnte.

Leider ist eine entsprechende Spezifizierung, wie eine solche “Hilfeleistung” auszusehen hat, die allen Passagieren einen Zugang zur Toilette verspricht, nicht Teil der EU Verordnung. Hier steht lediglich: ANHANG II, Hilfeleistung des Luftfahrtunternehmens: “Erforderlichenfalls Hilfe, um zu den Toiletten zu gelangen.”

Was genau bedeutet diese Forderung für die Airlines? Sind sie verpflichtet, Bordrollstühle mit sich zu führen? Tatsache ist: Nur ein Bordrollstuhl würde einen Transfer vom Sitz zur Toilette ermöglichen.

Meine Frage ist: verpflichtet die EU Verordnung 1107/2006 die Fluggesellschaften dazu, einen Bordrollstuhl auf Kurzstreckenflügen zur Verfügung zu stellen?

mit freundlichen Grüßen
Kay Macquarrie

  • Share/Bookmark

USA Flug mit flug.de: Buchung

Mittwoch, 20. August 2008

Langsam wirds spannend. Bei meinem Flug mit Delta Airlines – gebucht über das Internet Reise Büro flug.de – zeichnen sich die gleichen Herausforderungen am Firmament ab, wie ich sie fast immer erlebe beim Buchungsprozedere für Flugreisen: freundliche aber ungeschulte MitarbeiterInnen an Hotlines und Schwierigkeiten beim Anmelden des Rollstuhls für die Flüge.

Letzter Stand über den Anmeldestatus: flug.de kann “keine feste Zusage für die Bestätigung der Mitnahme des Rollstuhls geben. Da die Airline diese Anfrage erst einmal überprüfen und danach genehmigen muss, bitten wir Sie um ein wenig Geduld. Sobald wir eine positive Rückmeldung der Fluggesellschaft DeltaAirlines erhalten haben, werden wir Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen.”

Ich hoffe, dass ich auch dann informiert werde, wenn flug.de eine “negative” Rückmeldung der Fluggessellschaft erhält.

Nachtrag 20.8 18:00 Uhr: flug.de hat auf eine erneute Anfrage nun ausführlich geantwortet.

  • Share/Bookmark

Liebe Lufthansa

Donnerstag, 31. Juli 2008

viele Leserinnen und Leser haben die Korrespondenz verfolgt, die wir in den letzten Wochen miteinander geführt haben. Und sie fragen sich noch immer: kommen Rollstuhlfahrer bei der Lufthansa aufs Klo?

Ihr Schreiben von heute enthielt zu dieser Frage einen einzigen Satz: “Selbstverständlich berücksichtigt die Lufthansa die Regelungen aus der EU-Verordnung 1107/2006.” Es freut mich natürlich, dass Sie prinzipiell bereit sind, die EU Verordnung zu berücksichtigen. Leider heißt es in der EU Verordnung etwas allgemein: “Erforderlichenfalls Hilfe, um zu den Toiletten zu gelangen.” Was jedoch bedeutet diese Verordnung konkret?

Als Passagier mit Mobilitätseinschränkungen frage ich mich nun, wie Sie es umsetzen , dass alle Passagiere Zugang zu einer Toilette haben. Daher die berechtigte und menschliche Frage nach dem Vorhandensein eines Bordrollstuhls.

Liebe Lufthansa, die EU Verordnung verpflichtet Fluggesellschaften, “wesentliche Informationen über einen Flug in zugänglicher Form” mitzuteilen. Ich fordere Sie nun nochmals auf, eindeutig auf meine Frage zu antworten:

Führt die Deutsche Lufthansa an Bord Ihrer Flüge einen Bordrollstuhl mit sich, der mobilitätseingeschränkten Personen den Transfer zu einer Toilette ermöglicht?

Für mich und meine Leserschaft wäre es im übrigen vollkommen ausreichend, wenn Sie mit einem einfachem Ja oder einem klaren Nein antworten.

mit freundlichen Grüßen
Kay Macquarrie

  • Share/Bookmark

Kein Klo in Sicht

Sonntag, 06. Juli 2008

Mit der neuen EU Verordnung, die am 26.7.2008 in Kraft tritt, wird zwar der Transfer zur Flugzeugtoilette möglich, siehe PDF APSC, Anhang II (englische PDF Fassung hier).

Unverständlicherweise gibt es keinen Passus über die Barrierefreiheit der Toilettenkabine (Quelle EU Kommission). Das bedeutet, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auch künftig kein Klo benutzen können, denn: die vorhandenen Toiletten sind zu klein, um mit dem Bordrollstuhl in die Kabine hinein fahren zu können.

  • Share/Bookmark

Lufthansa lenkt ein

Dienstag, 01. Juli 2008

Nun also doch: die Deutsche Lufthansa will mobilitätseingeschränkten Passagieren den Weg zum Klo ermöglichen.

Nachdem die Lufthansa zunächst ankündigte “keine zukunftsnahe Änderung in Aussicht stellen können” um einen barrierefreien Zugang zum WC zu ermöglichen, lenkt sie in einer E-Mail vom 30.6.2008 ein. Jetzt heißt es: Die Lufthansa leistet “erforderlichenfalls Hilfe um zu den Toiletten zu gelangen”.

Ab dem 26. Juli 2008 tritt die EU Verordnung zum barrierefreien Fliegen in Kraft (Nr.1107/2006). Ab dann sind Fluggesellschaften auch auf Europäischen Flügen verpflichtet, Hilfeleistungen zu geben, um zu den Toiletten zu kommen.

Wie es in der Praxis aussieht, wird sich zeigen: Die Flugzeuge der Lufthansa verfügen weder über ausreichend große Toilettenkabinen noch über Bordrollstühle, die den Transfer vom Sitz zum WC ermöglichen.

Über Erlebnisse von mobilitätseingeschränkten Flugpassagieren, denen der Zugang zu einer Toilette an Bord von Flugzeugen verwehrt bleibt, würde ich mich sehr freuen.

  • Share/Bookmark

Menschenwürde – Klage mit Erfolg

Donnerstag, 19. Juni 2008

Hoffnung für Flugpassagiere.  Bis heute können mobilitätseingeschränkte Passagiere aufgrund der Weigerung von Fluggesellschaften Barrierefreiheit auf Kontinentalflügen zu gewährleisten noch immer kein WC aufsuchen.

Jetzt entschied das Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einem Urteil: Es liegt bereits ein Verstoß gegen die Menschenwürde vor, wenn die Toilette in der Zelle nicht durch einen Sicht-, Geräusch- und Geruchsschutz abgegrenzt ist. Die Kläger können auf Schmerzensgeld hoffen. (Quelle: Sueddeutsche Zeitung (Print) vom 19.06.2008).

Für mobilitätseingeschränkte Flugpassagiere bedeutet dieses Urteil, das mögliche Klagen gute Aussicht auf Erfolg haben. Bei Ihnen geht es schließlich nicht nur um das Recht auf Privatssphäre, sondern um einen Zugang zur Toilette überhaupt.

  • Share/Bookmark

Reportage: Man darf nicht müssen

Samstag, 26. April 2008

Vorbereitungen einer Flugreise von Deutschland nach Kanada – das mehr als lückenhafte Service-und-Komfort-Prinzip der Deutschen Lufthansa

Ich bin ja schon viel rumgekommen, drei Mal USA, Australien und Thailand, und auch innerhalb Europas. Alles im Rollstuhl. Doch aus Erfahrung muss ich sagen: leicht machen mir die Fluggesellschaften das Reisen nicht. Von Service und Komfort kann keine Rede sein: Das Personal stellt indiskrete Fragen nach dem Motto „und sie können wirklich keinen Schritt selber gehen?“ und lässt auch bei einer definitiven Verneinung nicht locker. Der selbständige Weg zum Flugzeug ist hart erkämpft, weil die Leute vom Roten Kreuz mich am liebsten in einen Flugzeugrollstuhl setzen würden, um mich zu schieben. Der Routine wegen. Spätestens im Flieger ist es dann endgültig vorbei mit der eigenen Fortbewegung, weil die Gänge viel zu schmal sind. Auf einem vierrädrigen Gefährt festgeschnallt und verpackt wie ein Paket geht’s dann für mich mit zwei Helfern zum vorgesehen Sitz.

Und wenn ich dann im Luftraum über Europa mal aufs Klo muss – das geht schon gar nicht. Auf einer Reise nach Spanien stellte mich die Chefstewardess nach einem Disput vor die Wahl „entweder Sie versichern mir jetzt, dass Sie während des Fluges nicht auf Klo müssen, oder Sie verlassen sofort das Flugzeug“. Auf längeren Flügen ermöglicht ein sogenannter Bordrollstuhl den Transfer vom Sitz zur Toilette. Den gibt es aber auf Kurzstreckenflügen nicht. Begründung: „Die vorhandenen Toiletten sind von der Größe nicht geeignet, einen Bordrollstuhl aufzunehmen“. Er kann noch nicht einmal bei voriger Anmeldung zur Verfügung gestellt werden.

Nun steht im April eine Geschäftsreise nach Kanada an. Es geht nach Montréal in Quebec. Vielleicht ist diesmal ja alles anders.

Über das Internet buche ich eine Flugreise nach Kanada. Von Hamburg aus geht es mit einen mal Umsteigen in Frankfurt nach Montréal. Alles klasse. Dann suche ich bei den Passagierangaben ein Feld, in dem ich eintragen kann, dass ich beim Einstieg Assistenz wünsche. Aber Fehlanzeige. Diese Angaben sind bei dem Buchungsprozedere nicht vorgesehen.

Also versuche ich mein Anliegen per Email an die Lufthansa zu kommunizieren. Über das Kontaktformular auf der Website informiere ich die Lufthansa über meine Assistenzwünsche. Gleichzeitig stelle ich die Frage nach einer Toilette an Bord des Flugzeugs: Gibt es an Bord der Flugzeuge rollstuhlzugängliche Toiletten? Die Frage stelle ich, weil es auch auf Langstreckenflügen natürlich Ausnahmen gibt. Zum Beispiel beim A300-600, der zwar über einen Bordrollstuhl verfügt. Allerdings muss dieser „außerhalb der Toilette geparkt“ werden. Die Antwort des Unternehmes kommt umgehend. Doch sieht sich die E-Mail Abteilung für die Beantwortung der Fragen nicht zuständig und verweist auf einen Kollegen an der Telefonhotline. Eine Telefonnummer ist der E-Mail beigefügt.

Nach vier Minuten in der kostenpflichtigen Warteschleife erreiche ich eine Hotline Agentin der Zentralen Reservierung. Diese zeigt sich sehr überrascht über meine Frage, ob die Flugzeuge eine rollstuhlgerechte Toilette haben. Sie hat natürlich keine Antwort parat, schickt mich erneut in die Warteschleife und fragt ihre Vorgesetzte. Nach einer Weile meldet sich die Agentin zurück und gibt mir die Auskunft, ich möge bei der MEDA anrufen. Diese könnten mir weiterhelfen. Meine Frage, ob sie nicht für mich die Auskünfte einholen kann, verneint sie. Bei der MEDA ist niemand zu erreichen: „Alle Leitungen besetzt, bitte rufen Sie zu einen späteren Zeitpunkt an oder sprechen Sie auf Band“. Ich spreche auf Band, aber ich werde nicht zurückgerufen. Ich versuche Informationen zur MEDA zu bekommen, finde im Internet jedoch nichts. Auch auf der Internetseite der Lufthansa ist auch nichts über die MEDA zu finden. Ich schlafe erst einmal eine Nacht drüber. Hotlines und Warteschleifengedudel machen einen völlig fertig.
Am nächsten Tag ein erneuter Versuch per Telefon meine Fragen zu klären. Diesmal bei der Hotline für Fragen der Barrierefreiheit. Wie auch tags zuvor kann die Hotlineagentin meine “sehr speziellen” Fragen nicht beantworten. Wieder einmal lande ich in der Telefonwarteschleife, damit die Agentin ihre Hausaufgaben machen kann und sich informiert. 43 Minuten (!) später beenden wir das Gespräch mit dem Verweis seitens der freundlichen, aber in puncto Barrierefreiheit völlig ungeschulten Agentin, mich bei Air Canada zu melden. Das sei die Kooperationsairline von Lufthansa für die Flüge nach Kanada. Die hätten Antworten…

Fakt ist: die Flugzeuge der Lufthansa und auch aller anderen Fluggesellschaften verfügen auf ihren innerdeutschen und innereuropäischen Strecken nicht über behindertengerechte Toiletten. Für Personen mit Mobilitätseinschränkungen, die beispielsweise einen Rollstuhl benutzen, bedeutet dies, dass sie während dieser Zeit keine Toilette aufsuchen und nutzen können. Manchmal sind das zwei Stunden, machmal aber auch bis zu vier Stunden, da sie das das Flugzeug als erstes betreten und als letzter Passagier verlassen müssen. Thrombosegefahr hin oder her, wenn man nicht aufs Klo kommt, trinke ich auf dem Flug nichts.
Und die Politik? Die Europäische Kommission verpasste es, eine entsprechende Klausel in die Verordnung über die Rechte von mobilitätseingeschränkten Flugreisenden mit aufzunehmen. Bis heute sind Fluggesellschaften gesetzlich nicht verpflichtet, einen Bordrollstuhl mitzuführen und rollstuhlzugängliche Toiletten anzubieten. Auch die Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Frau Evers-Meyer zeigt sich ignorant und abwimmelnd. Zwar bekundet sie Problembewußtsein – man wisse um die Barrieren beim Fliegen – dennoch wird dieser offenkundigen Diskriminierung keine hohe Priorität eingeräumt. So ertönt dann auch aus dem Haus der Bundesbeauftragten „wir haben auch nur begrenzte Ressourcen vor Ort und können uns nicht aller Probleme annehmen“. Dennoch wolle man auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) 2008 die an der Luftfahrt beteiligten Unternehmen für das Thema „sensibilisieren“.

Derweil äußert sich die Lufthansa, dass sie alles in ihrer Macht stehende tue, um auch “unseren Passagieren mit einer eingeschränkten Mobilität den bestmöglichen Komfort und Service zu bieten”. Dass es sich hierbei nicht um Komfort und Service handelt, allen Passagieren den Zugang zu einem Klo zu ermöglichen, verkennt die Lufthansa fast sträfllich. Das Recht in Würde ein Klo nutzen zu können, ist kein Komfortgedanke sondern ein Menschenrecht. Statistiken zeigen, dass ca. 10% der europäischen Bevölkerung eine Behinderung haben. In Zahlen gesprochen macht das 68 Millionen Menschen mit Behinderung. Eine zahlungswillige und große Zielgruppe, die nur darauf wartet, entdeckt und bedient zu werden.

Liebe Fluggesellschaften: Nutzt Eure Chancen, macht das Reisen barrierefrei und kommt endlich an im 21. Jahrhundert!

  • Share/Bookmark

Der Gang zur Toilette

Freitag, 04. Januar 2008

gefunden am 4. Januar 2008 auf dem Blog www.barrierefrei-fliegen.de von Christiane Link, in der die Vielfliegerin die Barrierefreiheit in Flugzeugen treffend beschreibt:

Der Gang zur Toilette

Eine der größten Herausforderungen für viele behinderte Menschen, die fliegen, stellt der Gang zur Toilette dar. Die Maschinen sind eng und der Komfort an Bord ist keinesfalls mit den Gegebenheiten am Boden zu vergleichen.

(…)

Die Toiletten im Flugzeug sind sehr eng, noch enger als eine normale Toilettenkabine. Das hat aber den Vorteil, dass man kaum umfallen und sich gut festhalten kann. Rollstuhlfahrer, die nicht gehen können werden mit dem Bordrollstuhl zur Toilette gebracht. Auf Kurz- und Mittelstrecke-Flügen in Europa sind meist keine Bordrollstühle an Bord, das heißt Rollstuhlfahrer können auf diesen Flügen nicht zur Toilette gehen. Oft kommt man nur frontal vor die Toilette, ein seitliches Anfahren ist nicht möglich. In manchen Flugzeugen ist es möglich, den Toilettenraum zu erweitern. Fragen Sie schon bei der Buchung danach! Manchmal ist es aber schon hilfreich, die Tür offen zu lassen und die Sicht mit Vorhängen zu versperren. Bitten Sie dann die Flugbegleiter vor dem Vorhang zu warten und darauf zu achten, dass kein anderer Passagier hinein kommt.

  • Share/Bookmark

Toilettensituation in Flugzeugen

Donnerstag, 03. Januar 2008

Um es vorwegzunehmen: Fliegen ist nicht barrierefrei! Da sich dieser Blog ausschließlich mit der Zugänglichkeit von Toiletten beschäftigt, ist der Fokus auf das Erreichen der Toiletten gerichtet. Toiletten in Flugzeugen sind für Menschen mit Gehbehinderung schlichtweg nicht nutzbar.

“Man stelle sich vor drei Stunden in einem Fahrstuhl festzusitzen – das ist in etwa die Zeit, die die deutsche Lufthansa ihren mobilitätseingeschränkten Passagieren zumutet, keine Toilette zu benutzen”

Fluggesellschaften geben zwar an, dass Sie auf Langstreckenflügen sogenannte Bordrollstühle zur Verfügung stellen. Mit Hilfe des Bordrollstuhls wird der PRM (Person mit eingeschränkter Mobilität) vom Sitzplatz bis vor die Toilette gebracht. Der Transfer vom Bordrollstuhl in die enge Toilette ist jedoch nicht möglich.

Zwar werden in den Fliegern die Toiletten mit dem Hinweis ausgezeichnet “Behindertengerechte Toilette”, doch unterscheiden sich diese sogenannten barrierefreien Toiletten nicht von den normalen Klos. Ein Zugang zu den Klos bleibt für PRMs versperrt.

angeblich barrierefreie Toilette im Flugzeug

:: Fotografie einer “behindertengerechten” Flugzeugtoilette

Noch dringlicher ist die Toilettensituation auf Kurzstreckenflügen. Hier sind die Flugzeugbetreiber offensichtlich nicht verpflichtet einen Bordrollstuhl an Bord zu führen. Die Lufthansa zum Beispiel bietet diesen “Service” nur auf Langstreckenflügen an:

Sanitäre Einrichtungen

Auf Langstreckenflügen und in unseren Großraumflugzeugen steht in Ihrer Bewegung eingeschränkten Fluggästen ein eigens entwickelter Bordrollstuhl zur Verfügung, mit dem Sie auf Langstrecken auch problemlos die Toiletten nutzen können.

:: Zitat von Lufthansa.de (9.12.2007)

Für Menschen die einen Rollstuhl benutzen, bedeutet dieser Umstand, dass sie 3-4 h – manchmal sogar länger, da sie als erstes das Flugzeug betreten und als letzter Passagier den Flieger verlassen – kein Klo benutzen können.

  • Share/Bookmark