Bundesbeauftragte

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Anfrage 18.6.2008 „Bordrollstuhl“ | Antwort 22.7.2008

Anfrage vom 1.6.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um eine Unklarheit und Diskriminierung im Flugverkehr.

Auf meinen Lufthasa CityLine Flügen zwischen Frankfurt und Luxemburg, bzw. Luxemburg und Köln vom 9, bzw. 13.5.2016 wurde – trotz Bestätigung – kein von mir benötigter Bordrollstuhl bereitgestellt. Die Begründung des Pursers: Auf Flugzeugen dieser Art könne es einen solche Service nicht geben. In einem anderen Fall aus diesem Jahr mit Iberia, wurde mir und auch der Antidiskriminierungsstelle des Bundes schriftlich mitgeteilt, dass in sogenannten Schmalrumpfflugzeug aus Platzgründen kein Bordrollstuhlservice angeboten werden könne.

Ich möchte Sie bitten, in dieser Angelegenheit aktiv zu werden und zu klären, ob es Ausnahmen des Geltungsbereich der der EU Flugverordnung insbesondere in Hinblick auf die Flugzeuggröße gibt.

Für weitere Information (inklusive eines Hinweises zur Regelung in den USA) betrachten Sie bitte auch meinen Blogeintrag auf meiner Website “Recht auf Klo”: http://www.rechtaufklo.de/wann-ist-ein-flugzeug-zu-klein/

Mit freundlichen Grüßen
Kay Macquarrie

Anfrage vom 18.6.2008

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,

es geht um das Thema barrierefreies Fliegen.

Die Deutsche Lufthansa hat angekündigt gegen EU Recht verstoßen zu wollen.

In einer E-Mail Anfrage bestätigt das Luftfahrtunternehmen, auch weiterhin keinen Zugang zu Toiletten für mobilitätseingeschränkte Passagiere ermöglichen zu wollen. Wortwörtlich heißt es in dem Schreiben der Lufthansa vom 18.6.2008, dass sie “keine zukunftsnahe Änderung in Aussicht stellen”.

Auch nach Inkrafttreten der EU Verordnung Nr.1107 am 26.07.2008 werden PRM’s also keine Toilette aufsuchen können. Damit verstößt die Lufthansa gegen dann geltendes EU Recht.

In der Verordnung heißt es im Anhang II Hilfeleistung des Luftfahrtunternehmens: “Erforderlichenfalls Hilfe, um zu den Toiletten zu gelangen.”

Ich bitte Sie, sich in der Funktion als Bundesbeauftragte für die Rechte von mobilitätseingeschränkten Passagieren einzusetzen und die Lufthansa auf Ihren angekündigten Verstoß hinzuweisen.

Ich würde mich sehr freuen von Ihnen zu hören.

mit freundlichen Grüßen

Kay Macquarrie

Antwort 22.7.2008

Sehr geehrter Herr Maquarrie,

die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, dankt für Ihre E-Mails vom 19. Juni 2008 und vom 2. Juli 2008. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen setzt sich aktiv dafür ein, dass Barrierefreiheit in allen öffentlichen Bereichen erreicht wird, so auch im Luftverkehr. In diesem Zusammenhang  hat sie anlässlich der diesjährigen internationalen Luftfahrtausstellung eine Fachkonferenz initiiert, bei der alle relevanten Fragen angesprochen und mit Verbänden und Luftfahrtunternehmen diskutiert wurden, so auch das von Ihnen angesprochene Problem bezüglich der barrierefreien Sanitärräume in Flugzeugen. Aufgrund der Besonderheit, dass Flugzeuge eine lange Nutzungsdauer haben, wird es sicherlich noch eine Weile dauern, bis sich barrierefreie Toiletten zum Standart entwickelt haben.

Solange es noch keine barrierefreien Sanitärräume in Flugzeugen gibt, schreibt die neue EU-Verordnung Nr. 1107 vor, dass die Luftfahrtunternehmen erforderlichenfalls Hilfe leisten sollen, um behinderten Menschen den Weg zur Toilette zu ermöglichen. Auch die Deutsche Lufthansa muss meines Wissens diese neue Verordnung berücksichtigen.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Behindertenbeauftragte keine rechtliche Prüfung des Einzelfalles vornimmt, sie verfügt auch über keinerlei Weisungskompetenz.
Das mag für Sie schwer nachzuvollziehen sein, wo sich die Behindertenbeauftragte schließlich gerade der Belange behinderter Menschen annehmen soll. Dennoch ist ihr Amt ausschließlich ein politisches Amt ohne jede Rechtsaufsichtsbefugnis. Sie kann daher nur allgemeine rechtliche Hinweise geben und gegebenenfalls Möglichkeiten zur Problemlösung aufzeigen.

Gemäß Artikel 14 der Verordnung benennt jeder Mitgliedsstaat eine nationale Durchsetzungsstelle. Dies ist in Deutschland das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig. Sollten sie Verstöße gegen die EU-Verordnung Nr. 1107 registrieren, können Sie sich demnach auch an das Luftfahrtbundesamt wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Weiter zu den Beschwerden beim Luftfahrtbundesamt

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