Schlichtungsstelle

Die Deutsche Lufthansa hat bisher keine Antwort auf die Frage gegeben, ob sie auf sogenannten Kurzstreckenflügen Bordrollstühle zur Verfügung stellt. Nach neuer EU Verordnung ist sie hierzu verpflichtet.

Anfrage vom 23.08.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um die Barrierefreiheit an Bord von Flugzeugen nach Inkrafttreten der EU-Verordnung 1107/2006 am 26.7.2008.

Als Passagier mit Mobilitätseinschränkungen habe ich bei der Lufthansa Gesellschaft angefragt, wie sie es umsetzen, dass alle Passagiere „Zugang zu einer Toilette haben“, so wie es die EU Verordnung fordert. Auf Kontinenalflügen hat u.a. die Deutsche Lufthansa bis zum Inkrafttreten der Verordnung keine Bordrollstühle mit sich geführt. Da die Lufthansa mir nun versichert, dass sie die Verordnung umsetzen möchte, erbitte ich nun nähere Informationen.

Leider bekomme ich auf meine sehr konkrete Frage, ob die Lufthansa fortan auch auf ihren europäischen Strecken bei Bedarf Bordrollstühle mit sich führt keine Antwort. Von Seiten der Lufthansa heißt es lediglich: “Selbstverständlich berücksichtigt die Lufthansa die Regelungen aus der EU-Verordnung 1107/2006.”

Ich finde diese Aussage für meine Reiseplanung nicht ausreichend – zumal die EU Verordnung den Bürgern das Recht auf Auskunft gibt. So verpflichtet die EU die Fluggesellschaften “wesentliche Informationen über einen Flug in zugänglicher Form” mitzuteilen. Das schließt für mich ein, dass ich ein Recht habe zu erfahren, in welcher Form ich während eines sogenannten Kurzstreckenfluges Zugang zu einer Toilette habe.

Ich bitte Sie, die Deutsche Lufthansa auf Ihre Auskunftspflicht hinzuweisen und sie dazu zu bewegen, Ihre Antworten zu konkretisieren.

Eine Ãœbersicht der Korrespondenz finden Sie im Anhang (Korrespondenz_lufthansa_rechtaufklo.pdf ) oder auf meinem Blog rechtaufklo unter http://www.rechtaufklo.de/?page_id=69

mit freundlichen Grüßen
Kay Macquarrie

Antwort vom 25.08.2008

Sehr geehrter Herr Macquarrie,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir in Ihrer Angelegenheit nicht schlichtend tätig werden, da die Lufthansa an unserem freiwilligen Schlichtungsverfahren nicht teilnimmt. Möglichkeiten die Airline zu einer Mitarbeit zu zwingen, bestehen nicht. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie Ihren Fall auch an das Luftfahrbundesamt (LBA) vortragen. Das Luftfahrtbundesamt ist zuständig für die Einhaltung der Verordnung Nr. 1107/06. Die Kontakdaten finden Sie unter www.lba.de

Da die Verordnung für Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität ganz neu ist, gibt es hierzu überhaupt keine Rechtssprechung, so dass ich Ihnen lediglich allgemeine Hinweise geben kann. Laut Anhang II der Verordnung hat das Luftfahrtunternehmen sofern erforderlich, Hilfe zu leisten, um zu den Toiletten zu gelangen. Wie diese Hilfe genau auszusehen hat, sagt die Verodnung allerdings nicht. In Art. 4 Abs.3 der Verodnung heißt es weiterhin:
Das Luftfahrtunternehmen macht die Sicherheitsvorschriften, die es bei der Beförderung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität befolgt, sowie jede Beschränkung von Mobilitätshilfen wegen der Luftfahrzeugsgröße in zugänglicher Form (…) zugänglich.
Auf der Internetseite der Lufthansa unter Info & Service/Barriefrei Reisen informiert die Lufthansa und damit in zugänglicher Form, dass es nur auf Langstreckenflügen ein Bordrollstuhl eigens für die Toiletten entwickelt, zur Verfügung steht. Ansonsten sind alle Flugzeuge mit behindertgerechten Toiletten ausgestattet und die Airline bietet Hilfestellungen auf dem Weg zur Toilette und zurück an. Möglicherweise hat die Airline hiermit über alle wesentlichen Informationen hingewiesen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Schlichtungsstelle Mobilität
Postfach 610249
10923 Berlin

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