aus Wikipedia:
Die deutschen Verbraucherzentralen sind unabhängige (siehe NGO), überwiegend mit öffentlichen Mitteln der Länder, Kommunen und des Bundes, sowie in kleinerem Umfang durch Entgelte für kostenpflichtige Beratungsleistungen finanzierte, gemeinnützige Organisationen.
Ihr Ziel ist es, die Verbraucher in Fragen des privaten Konsums zu informieren, zu beraten, zu unterstützen und rechtlichen Beistand zu leisten.
Beraten wird beispielsweise zu Themen wie … Reiserecht,…
E-Mail an die Verbraucherzentrale vom 4.8.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Vielflieger und Rollstuhlfahrer und würde gerne auf ein Thema aufmerksam machen, welches die Verbraucherzentrale meiner Meinung nach bislang nicht angemessen berücksichtigt.
Zum Thema „barrierefrei“ existieren 6 Artikel auf vzbv.de. Die Liste zum Wortpaar „barrierefrei fliegen“ ergibt schon keinen Eintrag mehr. Gleiches gilt für die Begriffe: Flugverordnung, Barrierefrei Reisen, EU Verordnung Reisen, Fahrgäste mit Behinderung.
Deswegen möchte ich Sie bitten, über das Thema Fliegen und Rechte für Passagiere mit Behinderung viel stärker zu berichten.
Die EU hat für Passagiere mit Behinderung im Juli 2008 eine Verordnung gemacht. Sie heißt Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 (PDF) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität. Sie ist seit Juli 2008 in Kraft und betrifft etwa 10% der Bevölkerung. Es sind also allein in Deutschland über 8 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung mittelbar betroffen.
Persönlich setze ich mich dafür ein, dass diese Rechte insbesondere von Menschen mit Mobilitätseinschränkung stärker wahrgenommen und auch eingefordert werden. Dazu habe ich sowohl beim Bundestag als auch beim Europäischen Parlament im Oktober 2008 eine Petition gestartet, siehe: http://www.rechtaufklo.de/?page_id=276
Auf meinem Weblog bereichte ich über die Fortschritte der Umsetzung, nenne aber auch Flugunternehmen, die sich noch nicht an die Verordnung halten. Ein Beispiel ist die Deutsche Lufthansa. Auf meinem letzten Flug mit der Lufthansa im Juli 2009 konnte ich wieder keine Toilette nutzen, weil sich die Lufthansa weigerte, einen Bordrollstuhl mit sich zu führen. Mit diesem schmalem Rollstuhl könnten RollstuhlfahrerInnen eine Flugzeugtoilette aufsuchen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie in Zukunft viel häufiger über die Rechte von Passagieren mit Behinderung informieren und berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Kay Macquarrie
Initiative rechtaufklo.de
auf facebook unter Access to Toilets Now!
P.S. Diese E-Mail ist veröffentlicht auf rechtaufklo.de