Bordrollstuhl muß mit!
Amtsgericht Hamburg (AZ 31c C 77/15), 2015
vertreten durch Die Ladenkanzlei
Amtsgericht Hamburg (AZ 8B C 62/09), 2009
vertreten durch Kanzlei Menschen und Rechte
Auszug aus der Pressemitteilung: „Die auf Behinderten und Antidiskriminierungsrecht spezialisierten Anwälte der Hamburger „Kanzlei Menschen und Rechte“, die Herrn Macquarrie in dieser Angelegenheit vertreten, berufen sich außerdem auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der Durchführung zivilrechtlicher Verträge verbietet: „Wenn alle Passagiere eines Flugzeugs die Toilette aufsuchen können, behinderte Passagiere aber nicht, stellt das eine Benachteiligung dar“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein. Er ist mit dem schnellen Erfolg seines Mandanten vor dem Amtsgericht zufrieden: „Behinderte müssen sich heute auch im Flugverkehr nicht mehr jede Benachteiligung gefallen lassen.“ Auf der anderen Seite sei es aber erschreckend, dass selbst eine solche Banalität und Selbstverständlichkeit, wie ein barrierefreier Zugang zu Bordtoiletten nur mit so viel Einsatz durchgesetzt werden könne.“