Mit der neuen EU Verordnung, die am 26.7.2008 in Kraft tritt, wird zwar der Transfer zur Flugzeugtoilette möglich, siehe PDF APSC, Anhang II (englische PDF Fassung hier).
Unverständlicherweise gibt es keinen Passus über die Barrierefreiheit der Toilettenkabine (Quelle EU Kommission). Das bedeutet, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auch künftig kein Klo benutzen können, denn: die vorhandenen Toiletten sind zu klein, um mit dem Bordrollstuhl in die Kabine hinein fahren zu können.