Hoffnung für Flugpassagiere. Bis heute können mobilitätseingeschränkte Passagiere aufgrund der Weigerung von Fluggesellschaften Barrierefreiheit auf Kontinentalflügen zu gewährleisten noch immer kein WC aufsuchen.
Jetzt entschied das Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einem Urteil: Es liegt bereits ein Verstoß gegen die Menschenwürde vor, wenn die Toilette in der Zelle nicht durch einen Sicht-, Geräusch- und Geruchsschutz abgegrenzt ist. Die Kläger können auf Schmerzensgeld hoffen. (Quelle: Sueddeutsche Zeitung (Print) vom 19.06.2008).
Für mobilitätseingeschränkte Flugpassagiere bedeutet dieses Urteil, das mögliche Klagen gute Aussicht auf Erfolg haben. Bei Ihnen geht es schließlich nicht nur um das Recht auf Privatssphäre, sondern um einen Zugang zur Toilette überhaupt.