Lufthansa verstößt gegen EU Recht

Die Deutsche Lufthansa hat in einer E-Mail Anfrage bestätigt, auch weiterhin keinen Zugang zu Toiletten für mobilitätseingeschränkte Passagiere ermöglichen zu wollen. Wortwörtlich heißt es in dem Schreiben der Lufthansa vom 18.6.2008, dass sie „keine zukunftsnahe Änderung in Aussicht stellen“.

Auch nach Inkrafttreten der EU Verordnung Nr.1107 am 26.07.2008 werden PRM’s also keine Toilette aufsuchen können. Damit verstößt die Lufthansa gegen dann geltendes EU Recht.

In der Verordnung heißt es im Anhang II Hilfeleistung des Luftfahrtunternehmens: „Erforderlichenfalls Hilfe, um zu den Toiletten zu gelangen.“

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