Kein Klo auf Kurzstreckenflügen? Macht ja auch nichts, der Flug ist wie der Name schon sagt nur von kurzer Dauer, oder?
Nach Auffassung der Fluggesellschaften schon. Denn würden sie ihren Passagieren sonst ernsthaft zumuten, kein Klo aufsuchen zu dürfen? Wohl eher nicht. Das wäre dann wie der berühmte Hamburger Kessel auf dem Heiligengeistfeld. Bei diesem wurden über 800 Demonstranten gegen das Atomkraftwerk Brokdorf durch Polizisten eingekesselt und durften 5 Stunden lang kein Klo benutzen. Uriniert wurde damals an Ort und Stelle.
Den Hamburger Kessel erleben Flugpassagiere, die ohne Bordrollstuhl keine Toilette aufsuchen können, täglich: im Europäischen Flugverkehr bei der Deutschen Lufthansa, bei Delta Airlines, bei Swiss Air und bei allen anderen Fluglinien. Es gibt keine Fluggesellschaft, die auf Kurzstreckenflügen PRM’s Zugang zu ihren Toiletten verschaffen. Eine Situation vergangener Zeiten? Mitnichten!
Aber wie lang ist ein Kurzstreckenflug? Ein Beispiel: Ein durchschnittlicher Flug von Hamburg nach Palma de Mallorca dauert 2 Stunden und 40 Minuten. Hinzukommen 30 Minuten Preboarding, weil ein mobilitätseingeschränkter Passagier verpflichtet ist, vor allen anderen Passagieren in den Flieger zu gehen. Leider ist er auch verpflichtet, als letzter Passagier das Flugzeug zu verlassen. Es kommen im Schnitt also noch 30 Minuten Wartezeit hinzu. Da die WC Anlagen im Checkin Bereich in der Regel nicht barrierefrei sind, kommen gut und gerne 20 Minuten hinzu. Summiert ergibt die sogenannte Kurzstrecke geschlagene 4 Stunden. Und die können ungeheuer lang werden.
Im Hamburger Kessel waren es 5 Stunden. In einem Kurstreckenflug nach Spanien sind es für mobilitätseingeschränkte Menschen im Schnitt 4 Stunden. Und dies auch nur dann, wenn alles planmäßig läuft! Ein Kurzstreckenflug heißt also nicht, dass er von kurzer Dauer ist.
Letztendlich ist es einerlei, ob es 1 Stunde ist oder 4 Stunden: Wenn ein Passagier auf Klo muss, sollte die Fluggesellschaft sich ihrer Verantwortung stellen und den Zugang ermöglichen.
Die Menschen im Hamburger Kessel haben übrigens jeweils 200 Mark Entschädigung bekommen und die verantwortlichen Polizeiführer wurden wegen Freiheitsberaubung verwarnt (Quelle: Wikipedia).