Nachgehakt bei der EU

Nach wie vor der neuen EU Verordnung zum barrierefreien Flugverkehr gibt es auf sogenannten Kurzstreckenflügen keinen Zugang zum Klo. Um mobilitätseingeschränkten Passagieren den Weg zur Toilette zu ermöglichen, müßten die Fluggesellschaften einen Bordrollstuhl zur Verfügung stellen. Die Deutsche Lufthansa als größtes deutsches Flugunternehmen weigert sich jedoch hartnäckig die Anfrage von RechtAufKlo zu bestätigen, ob sie bei Bedarf einen Bordrollstuhl zur Verfügung stellt.

Woran liegts? Die EU Verordnung verpflichtet die Fluggesellschaften „Hilfestellungen“ zu leisten, um den Weg zur Toilette zu ermöglichen.  Eine sehr allgemeine Formulierung, die viele Bilder im Kopf hervorruft: ein tatkräftiger Steward greift zu, schultert den mobilitätseingeschränkten Passagier und ermöglicht somit den Transfer. Auf diese Weise würde die Fluggesellschaft dann in der Tat die geforderte Hilfestellung auf cowboygerechte Art leisten. Ist es das, was die EU sich vorstellt?

RechtAufKlo fragt nach bei der EU Kommission. Folgend die Anfrage in der übersetzten Fassung (hier die Originalfassung vom 30.8.2008 in englischer Sprache):

Sehr geehrte EU Kommission, sehr geehrter Herr Faross, sehr geehrter Herr Dussart,

es geht um das Thema Flugrechte für PRM’s und speziell um die Frage nach dem Vorhandensein eines Bordrollstuhls auf Kurzstreckenflügen.

Auch nach Inkrafttreten der EU Verordnung 1107/2006 scheinen Fluggesellschaften mobilitätseingeschränkten Passagieren keine adequate Hilfestellung zu leisten, um auf europäischen Kurzstreckenflügen eine Toilette an Bord eines Flugzeuges nutzen zu können. Die Deutsche Lufthansa zum Beispiel verspricht zwar die prinzipielle Einhaltung der Verordnung. Allerdings konkretisiert sie auch auf mehrfache Anfrage hin nicht, wie die praktische Umsetzung erfolgt: So bestätigt sie nicht, ob bei Bedarf ein Bordrollstuhl zur Verfügung steht, mit dem der rollstuhlnutzende Passagier eine Toilette erreichen könnte.

Leider ist eine entsprechende Spezifizierung, wie eine solche „Hilfeleistung“ auszusehen hat, die allen Passagieren einen Zugang zur Toilette verspricht, nicht Teil der EU Verordnung. Hier steht lediglich: ANHANG II, Hilfeleistung des Luftfahrtunternehmens: „Erforderlichenfalls Hilfe, um zu den Toiletten zu gelangen.“

Was genau bedeutet diese Forderung für die Airlines? Sind sie verpflichtet, Bordrollstühle mit sich zu führen? Tatsache ist: Nur ein Bordrollstuhl würde einen Transfer vom Sitz zur Toilette ermöglichen.

Meine Frage ist: verpflichtet die EU Verordnung 1107/2006 die Fluggesellschaften dazu, einen Bordrollstuhl auf Kurzstreckenflügen zur Verfügung zu stellen?

mit freundlichen Grüßen
Kay Macquarrie

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert