Mit ‘Lufthansa’ getaggte Artikel

Nachgehakt bei der EU

Samstag, 30. August 2008

Nach wie vor der neuen EU Verordnung zum barrierefreien Flugverkehr gibt es auf sogenannten Kurzstreckenflügen keinen Zugang zum Klo. Um mobilitätseingeschränkten Passagieren den Weg zur Toilette zu ermöglichen, müßten die Fluggesellschaften einen Bordrollstuhl zur Verfügung stellen. Die Deutsche Lufthansa als größtes deutsches Flugunternehmen weigert sich jedoch hartnäckig die Anfrage von RechtAufKlo zu bestätigen, ob sie bei Bedarf einen Bordrollstuhl zur Verfügung stellt.

Woran liegts? Die EU Verordnung verpflichtet die Fluggesellschaften “Hilfestellungen” zu leisten, um den Weg zur Toilette zu ermöglichen.  Eine sehr allgemeine Formulierung, die viele Bilder im Kopf hervorruft: ein tatkräftiger Steward greift zu, schultert den mobilitätseingeschränkten Passagier und ermöglicht somit den Transfer. Auf diese Weise würde die Fluggesellschaft dann in der Tat die geforderte Hilfestellung auf cowboygerechte Art leisten. Ist es das, was die EU sich vorstellt?

RechtAufKlo fragt nach bei der EU Kommission. Folgend die Anfrage in der übersetzten Fassung (hier die Originalfassung vom 30.8.2008 in englischer Sprache):

Sehr geehrte EU Kommission, sehr geehrter Herr Faross, sehr geehrter Herr Dussart,

es geht um das Thema Flugrechte für PRM’s und speziell um die Frage nach dem Vorhandensein eines Bordrollstuhls auf Kurzstreckenflügen.

Auch nach Inkrafttreten der EU Verordnung 1107/2006 scheinen Fluggesellschaften mobilitätseingeschränkten Passagieren keine adequate Hilfestellung zu leisten, um auf europäischen Kurzstreckenflügen eine Toilette an Bord eines Flugzeuges nutzen zu können. Die Deutsche Lufthansa zum Beispiel verspricht zwar die prinzipielle Einhaltung der Verordnung. Allerdings konkretisiert sie auch auf mehrfache Anfrage hin nicht, wie die praktische Umsetzung erfolgt: So bestätigt sie nicht, ob bei Bedarf ein Bordrollstuhl zur Verfügung steht, mit dem der rollstuhlnutzende Passagier eine Toilette erreichen könnte.

Leider ist eine entsprechende Spezifizierung, wie eine solche “Hilfeleistung” auszusehen hat, die allen Passagieren einen Zugang zur Toilette verspricht, nicht Teil der EU Verordnung. Hier steht lediglich: ANHANG II, Hilfeleistung des Luftfahrtunternehmens: “Erforderlichenfalls Hilfe, um zu den Toiletten zu gelangen.”

Was genau bedeutet diese Forderung für die Airlines? Sind sie verpflichtet, Bordrollstühle mit sich zu führen? Tatsache ist: Nur ein Bordrollstuhl würde einen Transfer vom Sitz zur Toilette ermöglichen.

Meine Frage ist: verpflichtet die EU Verordnung 1107/2006 die Fluggesellschaften dazu, einen Bordrollstuhl auf Kurzstreckenflügen zur Verfügung zu stellen?

mit freundlichen Grüßen
Kay Macquarrie

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Liebe Lufthansa

Donnerstag, 31. Juli 2008

viele Leserinnen und Leser haben die Korrespondenz verfolgt, die wir in den letzten Wochen miteinander geführt haben. Und sie fragen sich noch immer: kommen Rollstuhlfahrer bei der Lufthansa aufs Klo?

Ihr Schreiben von heute enthielt zu dieser Frage einen einzigen Satz: “Selbstverständlich berücksichtigt die Lufthansa die Regelungen aus der EU-Verordnung 1107/2006.” Es freut mich natürlich, dass Sie prinzipiell bereit sind, die EU Verordnung zu berücksichtigen. Leider heißt es in der EU Verordnung etwas allgemein: “Erforderlichenfalls Hilfe, um zu den Toiletten zu gelangen.” Was jedoch bedeutet diese Verordnung konkret?

Als Passagier mit Mobilitätseinschränkungen frage ich mich nun, wie Sie es umsetzen , dass alle Passagiere Zugang zu einer Toilette haben. Daher die berechtigte und menschliche Frage nach dem Vorhandensein eines Bordrollstuhls.

Liebe Lufthansa, die EU Verordnung verpflichtet Fluggesellschaften, “wesentliche Informationen über einen Flug in zugänglicher Form” mitzuteilen. Ich fordere Sie nun nochmals auf, eindeutig auf meine Frage zu antworten:

Führt die Deutsche Lufthansa an Bord Ihrer Flüge einen Bordrollstuhl mit sich, der mobilitätseingeschränkten Personen den Transfer zu einer Toilette ermöglicht?

Für mich und meine Leserschaft wäre es im übrigen vollkommen ausreichend, wenn Sie mit einem einfachem Ja oder einem klaren Nein antworten.

mit freundlichen Grüßen
Kay Macquarrie

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Neue EU-Verordnung – Lufthansa lässt weiter auf sich warten

Dienstag, 22. Juli 2008

Am Samstag, dem 26.7.2008 tritt die neue EU-Verordnung zum barrierefreien Reisen in Kraft. Doch sind die Fluggesellschaften vorbereitet?

Recht auf Klo hakt nach bei der größen deutschen Fluggesellschaft – der Deutschen Lufthansa – und fragt:

Wird die Deutsche Lufthansa in Zukunft Bordrollstühle mit sich führen, die den Transfer zu einer Toilette ermöglichen?

Das Schreiben mit der Frage wurde am 1.07.2008 per E-Mail an die Lufthansa geschickt – bislang steht ein Antwortschreiben aus.

*** NEU: am 29.7.2008 ist per E-Mail ein Erinnerungsschreiben an die Lufthansa gegangen, da ein Antwortschreiben noch immer aussteht. ***

Was kann gemacht werden, wenn die Fluggesellschaften gegen die EU Verordnung verstoßen – wie zum Beispiel, wenn der Weg zur Toilette nicht ermöglicht wird? In einer E-Mail schreibt die Bundesbeauftragte Frau Karin Evers-Meyer, dass diese Verstöße an das Luftfahrtbundesamt gerichtet werden können.

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Kein Klo in Sicht

Sonntag, 06. Juli 2008

Mit der neuen EU Verordnung, die am 26.7.2008 in Kraft tritt, wird zwar der Transfer zur Flugzeugtoilette möglich, siehe PDF APSC, Anhang II (englische PDF Fassung hier).

Unverständlicherweise gibt es keinen Passus über die Barrierefreiheit der Toilettenkabine (Quelle EU Kommission). Das bedeutet, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auch künftig kein Klo benutzen können, denn: die vorhandenen Toiletten sind zu klein, um mit dem Bordrollstuhl in die Kabine hinein fahren zu können.

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Lufthansa lenkt ein

Dienstag, 01. Juli 2008

Nun also doch: die Deutsche Lufthansa will mobilitätseingeschränkten Passagieren den Weg zum Klo ermöglichen.

Nachdem die Lufthansa zunächst ankündigte “keine zukunftsnahe Änderung in Aussicht stellen können” um einen barrierefreien Zugang zum WC zu ermöglichen, lenkt sie in einer E-Mail vom 30.6.2008 ein. Jetzt heißt es: Die Lufthansa leistet “erforderlichenfalls Hilfe um zu den Toiletten zu gelangen”.

Ab dem 26. Juli 2008 tritt die EU Verordnung zum barrierefreien Fliegen in Kraft (Nr.1107/2006). Ab dann sind Fluggesellschaften auch auf Europäischen Flügen verpflichtet, Hilfeleistungen zu geben, um zu den Toiletten zu kommen.

Wie es in der Praxis aussieht, wird sich zeigen: Die Flugzeuge der Lufthansa verfügen weder über ausreichend große Toilettenkabinen noch über Bordrollstühle, die den Transfer vom Sitz zum WC ermöglichen.

Über Erlebnisse von mobilitätseingeschränkten Flugpassagieren, denen der Zugang zu einer Toilette an Bord von Flugzeugen verwehrt bleibt, würde ich mich sehr freuen.

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Menschenwürde – Klage mit Erfolg

Donnerstag, 19. Juni 2008

Hoffnung für Flugpassagiere.  Bis heute können mobilitätseingeschränkte Passagiere aufgrund der Weigerung von Fluggesellschaften Barrierefreiheit auf Kontinentalflügen zu gewährleisten noch immer kein WC aufsuchen.

Jetzt entschied das Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einem Urteil: Es liegt bereits ein Verstoß gegen die Menschenwürde vor, wenn die Toilette in der Zelle nicht durch einen Sicht-, Geräusch- und Geruchsschutz abgegrenzt ist. Die Kläger können auf Schmerzensgeld hoffen. (Quelle: Sueddeutsche Zeitung (Print) vom 19.06.2008).

Für mobilitätseingeschränkte Flugpassagiere bedeutet dieses Urteil, das mögliche Klagen gute Aussicht auf Erfolg haben. Bei Ihnen geht es schließlich nicht nur um das Recht auf Privatssphäre, sondern um einen Zugang zur Toilette überhaupt.

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Lufthansa verstößt gegen EU Recht

Mittwoch, 18. Juni 2008

Die Deutsche Lufthansa hat in einer E-Mail Anfrage bestätigt, auch weiterhin keinen Zugang zu Toiletten für mobilitätseingeschränkte Passagiere ermöglichen zu wollen. Wortwörtlich heißt es in dem Schreiben der Lufthansa vom 18.6.2008, dass sie “keine zukunftsnahe Änderung in Aussicht stellen”.

Auch nach Inkrafttreten der EU Verordnung Nr.1107 am 26.07.2008 werden PRM’s also keine Toilette aufsuchen können. Damit verstößt die Lufthansa gegen dann geltendes EU Recht.

In der Verordnung heißt es im Anhang II Hilfeleistung des Luftfahrtunternehmens: “Erforderlichenfalls Hilfe, um zu den Toiletten zu gelangen.”

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barrierefrei fliegen – Kurzbericht zur ILA 2008

Freitag, 30. Mai 2008

Im Rahmen der ILA 2008 trafen sich mehrere Vertreteter aus unterschiedlichen Bereichen rund um die Luftfahrt. In einem ganztägigen Workshop wurden die Probleme und Barrieren beim Fliegen angesprochen und diskutiert.

:: Frau Dr. Arnade referiert über die Herausforderung für PRM’s beim Fliegen. Neben ihr im Bild: Christophe Dussart (EU), Alexander Quegwer (Büro Behindertenbeauftragte), Thomas Brandt (Delta Airlines).

Leider konnte man sich des Gefühls nicht erwehren, dass die Diskussion um Barrierefreiheit und Achtung der Rechte von mobilitätseingeschränkten Passagieren schon vor langer, langer Zeit hätte stattfinden müssen. Ob der Dialog zu sichtbaren Veränderungen führen wird?


:: Demonstrationsschild gegen die Deutsche Lufthansa.

Eines jedoch kann mit Sicherheit gesagt werden: zugängliche Toilettenkabinen in europäischen Flugstrecken wird es weder in naher noch in ferner Zukunf geben. Traurig, aber wahr.

Berichterstattung in anderen Medien

> Deutsche Welle World 31.5.2008 Artikel “Wenn Fliegen zur Qual wird” (Autor: Jan M. Schäfer)

Download:Bericht als PDF
> Deutsche Welle 3.6.2008 Hörbeitrag – Download als MP3 | zum Beitrag auf Deutsche Welle Online DidAktuelles
> kobinet 30.5.2008 Fachkonferenz barrierefreier Luftverkehr – Chancen und Nutzen
> bizeps 31.5.2008 Fachkonferenz barrierefreier Luftverkehr – Chancen und Nutzen
> kobinet 2.6.2008 Flugzeuge künftig ohne Toiletten
> deutschlern.net zum interaktiven Lernartikel “Wenn Fliegen zur Qual wird”

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Kein Bordrollstuhl bei der Lufthansa

Freitag, 30. Mai 2008

Die Deutsche Lufthansa AG stellt auf deutschen und europäischen Flügen auch bei Voranmeldung keinen Bordrollstuhl bereit. Ein Bordrollstuhl würde mobilitätseingeschränkte Passagiere (PRMs) den Weg zur Toilette ermöglichen. Die Deutsche Lufthansa schreibt auf Anfrage hierzu:

In der Tat ist es bedauerlicherweise auch auf Voranmeldung hin nicht möglich, auf Kurzstreckenflügen einen Bordrollstuhl zur Verfügung zu stellen.

Nachtrag 21.10.2011
Seit 2011 bietet die Lufthansa auf vielen innereuropäischen Flügen einen Bordrollstuhl, siehe meinen Beitrag “Lufthansa mit Pioniergeist“. Allerdings gilt dieses nicht für alle Flüge und nicht automatisch für jene, die durch Tochtergesellschaften ausgeführt werden. Beim meinem letzten Flug mit der Lufthansa, der mit Eurowings durchgeführt wurde, war auf zwei Strecken (Hamburg/Düsseldorf und Düsseldorf/Nizza) kein Bordrollstuhl verfügbar.

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ILA 2008

Samstag, 26. April 2008

Im Rahmen der ILA 2008 – der internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung – wird am 29. Mai 2008, 10:00 – 18:00 Uhr eine Konferenz mit dem Namen Barrierefreiheit im Flugverkehr – Chancen und Nutzen? durchgeführt.

Flyer Lufthansa gegen Barrierefreiheit

:: Der Flyer “Lufthansa ungleich Barrierefreiheit” verdeutlicht den Mangel an Barrierefreiheit in Flugzeugen. Hier am Beispiel der Deutschen Lufthansa.

> druckbare PDF’s: deutsche Version / english version

Konferenztitel: Barrierefreiheit im Flugverkehr – Chancen und Nutzen?
Themenkategorie: Kommerzieller Luftverkehr, Politik und Wirtschaft
Veranstaltungsort: Konferenzzentrum Schönefeld-Nord, Raum MIKE
Veranstalter: Die Beauftragte der Bundesregierung f.d. Belange behinderter Menschen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin

Mehr in Kürze.

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Reportage: Man darf nicht müssen

Samstag, 26. April 2008

Vorbereitungen einer Flugreise von Deutschland nach Kanada – das mehr als lückenhafte Service-und-Komfort-Prinzip der Deutschen Lufthansa

Ich bin ja schon viel rumgekommen, drei Mal USA, Australien und Thailand, und auch innerhalb Europas. Alles im Rollstuhl. Doch aus Erfahrung muss ich sagen: leicht machen mir die Fluggesellschaften das Reisen nicht. Von Service und Komfort kann keine Rede sein: Das Personal stellt indiskrete Fragen nach dem Motto „und sie können wirklich keinen Schritt selber gehen?“ und lässt auch bei einer definitiven Verneinung nicht locker. Der selbständige Weg zum Flugzeug ist hart erkämpft, weil die Leute vom Roten Kreuz mich am liebsten in einen Flugzeugrollstuhl setzen würden, um mich zu schieben. Der Routine wegen. Spätestens im Flieger ist es dann endgültig vorbei mit der eigenen Fortbewegung, weil die Gänge viel zu schmal sind. Auf einem vierrädrigen Gefährt festgeschnallt und verpackt wie ein Paket geht’s dann für mich mit zwei Helfern zum vorgesehen Sitz.

Und wenn ich dann im Luftraum über Europa mal aufs Klo muss – das geht schon gar nicht. Auf einer Reise nach Spanien stellte mich die Chefstewardess nach einem Disput vor die Wahl „entweder Sie versichern mir jetzt, dass Sie während des Fluges nicht auf Klo müssen, oder Sie verlassen sofort das Flugzeug“. Auf längeren Flügen ermöglicht ein sogenannter Bordrollstuhl den Transfer vom Sitz zur Toilette. Den gibt es aber auf Kurzstreckenflügen nicht. Begründung: „Die vorhandenen Toiletten sind von der Größe nicht geeignet, einen Bordrollstuhl aufzunehmen“. Er kann noch nicht einmal bei voriger Anmeldung zur Verfügung gestellt werden.

Nun steht im April eine Geschäftsreise nach Kanada an. Es geht nach Montréal in Quebec. Vielleicht ist diesmal ja alles anders.

Über das Internet buche ich eine Flugreise nach Kanada. Von Hamburg aus geht es mit einen mal Umsteigen in Frankfurt nach Montréal. Alles klasse. Dann suche ich bei den Passagierangaben ein Feld, in dem ich eintragen kann, dass ich beim Einstieg Assistenz wünsche. Aber Fehlanzeige. Diese Angaben sind bei dem Buchungsprozedere nicht vorgesehen.

Also versuche ich mein Anliegen per Email an die Lufthansa zu kommunizieren. Über das Kontaktformular auf der Website informiere ich die Lufthansa über meine Assistenzwünsche. Gleichzeitig stelle ich die Frage nach einer Toilette an Bord des Flugzeugs: Gibt es an Bord der Flugzeuge rollstuhlzugängliche Toiletten? Die Frage stelle ich, weil es auch auf Langstreckenflügen natürlich Ausnahmen gibt. Zum Beispiel beim A300-600, der zwar über einen Bordrollstuhl verfügt. Allerdings muss dieser „außerhalb der Toilette geparkt“ werden. Die Antwort des Unternehmes kommt umgehend. Doch sieht sich die E-Mail Abteilung für die Beantwortung der Fragen nicht zuständig und verweist auf einen Kollegen an der Telefonhotline. Eine Telefonnummer ist der E-Mail beigefügt.

Nach vier Minuten in der kostenpflichtigen Warteschleife erreiche ich eine Hotline Agentin der Zentralen Reservierung. Diese zeigt sich sehr überrascht über meine Frage, ob die Flugzeuge eine rollstuhlgerechte Toilette haben. Sie hat natürlich keine Antwort parat, schickt mich erneut in die Warteschleife und fragt ihre Vorgesetzte. Nach einer Weile meldet sich die Agentin zurück und gibt mir die Auskunft, ich möge bei der MEDA anrufen. Diese könnten mir weiterhelfen. Meine Frage, ob sie nicht für mich die Auskünfte einholen kann, verneint sie. Bei der MEDA ist niemand zu erreichen: „Alle Leitungen besetzt, bitte rufen Sie zu einen späteren Zeitpunkt an oder sprechen Sie auf Band“. Ich spreche auf Band, aber ich werde nicht zurückgerufen. Ich versuche Informationen zur MEDA zu bekommen, finde im Internet jedoch nichts. Auch auf der Internetseite der Lufthansa ist auch nichts über die MEDA zu finden. Ich schlafe erst einmal eine Nacht drüber. Hotlines und Warteschleifengedudel machen einen völlig fertig.
Am nächsten Tag ein erneuter Versuch per Telefon meine Fragen zu klären. Diesmal bei der Hotline für Fragen der Barrierefreiheit. Wie auch tags zuvor kann die Hotlineagentin meine “sehr speziellen” Fragen nicht beantworten. Wieder einmal lande ich in der Telefonwarteschleife, damit die Agentin ihre Hausaufgaben machen kann und sich informiert. 43 Minuten (!) später beenden wir das Gespräch mit dem Verweis seitens der freundlichen, aber in puncto Barrierefreiheit völlig ungeschulten Agentin, mich bei Air Canada zu melden. Das sei die Kooperationsairline von Lufthansa für die Flüge nach Kanada. Die hätten Antworten…

Fakt ist: die Flugzeuge der Lufthansa und auch aller anderen Fluggesellschaften verfügen auf ihren innerdeutschen und innereuropäischen Strecken nicht über behindertengerechte Toiletten. Für Personen mit Mobilitätseinschränkungen, die beispielsweise einen Rollstuhl benutzen, bedeutet dies, dass sie während dieser Zeit keine Toilette aufsuchen und nutzen können. Manchmal sind das zwei Stunden, machmal aber auch bis zu vier Stunden, da sie das das Flugzeug als erstes betreten und als letzter Passagier verlassen müssen. Thrombosegefahr hin oder her, wenn man nicht aufs Klo kommt, trinke ich auf dem Flug nichts.
Und die Politik? Die Europäische Kommission verpasste es, eine entsprechende Klausel in die Verordnung über die Rechte von mobilitätseingeschränkten Flugreisenden mit aufzunehmen. Bis heute sind Fluggesellschaften gesetzlich nicht verpflichtet, einen Bordrollstuhl mitzuführen und rollstuhlzugängliche Toiletten anzubieten. Auch die Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Frau Evers-Meyer zeigt sich ignorant und abwimmelnd. Zwar bekundet sie Problembewußtsein – man wisse um die Barrieren beim Fliegen – dennoch wird dieser offenkundigen Diskriminierung keine hohe Priorität eingeräumt. So ertönt dann auch aus dem Haus der Bundesbeauftragten „wir haben auch nur begrenzte Ressourcen vor Ort und können uns nicht aller Probleme annehmen“. Dennoch wolle man auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) 2008 die an der Luftfahrt beteiligten Unternehmen für das Thema „sensibilisieren“.

Derweil äußert sich die Lufthansa, dass sie alles in ihrer Macht stehende tue, um auch “unseren Passagieren mit einer eingeschränkten Mobilität den bestmöglichen Komfort und Service zu bieten”. Dass es sich hierbei nicht um Komfort und Service handelt, allen Passagieren den Zugang zu einem Klo zu ermöglichen, verkennt die Lufthansa fast sträfllich. Das Recht in Würde ein Klo nutzen zu können, ist kein Komfortgedanke sondern ein Menschenrecht. Statistiken zeigen, dass ca. 10% der europäischen Bevölkerung eine Behinderung haben. In Zahlen gesprochen macht das 68 Millionen Menschen mit Behinderung. Eine zahlungswillige und große Zielgruppe, die nur darauf wartet, entdeckt und bedient zu werden.

Liebe Fluggesellschaften: Nutzt Eure Chancen, macht das Reisen barrierefrei und kommt endlich an im 21. Jahrhundert!

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Lufthansa vs Barrierefreiheit

Sonntag, 09. Dezember 2007

Auf eine E-Mail Anfrage, welche der eingesetzten Flugzeuge auf einer von mir geplanten Reise nach Kanada über eine “behindertengerechte” Toiletten verfügen, erhalte ich folgende Antwort per E-Mail:

Wir freuen uns über Ihr Interesse an Lufthansa und sind stets bemüht, unseren Gästen die Flugreise so angenehm wie möglich zu gestalten.

Unsere behinderten Fluggäste haben dabei besondere Bedürfnisse, die wir selbstverständlich mit einem Höchstmaß an individuellem Service erfüllen möchten. Ob es um die Bereitstellung eines Rollstuhls, die Buchung einer Begleitperson oder die Mitnahme eines Blindenhundes geht – unsere Reservierungszentrale hilft Ihnen unter 01805 83 84 26 (0,14 €/Min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; Kosten für Anrufe aus dem Netz eines anderen Teilnehmernetzbetreibers oder aus dem Mobilfunk können abweichen) gerne persönlich weiter.

Nach 4 Minuten in der kostenpflichtigen Warteschleife erreiche ich eine Hotline Agentin. Diese zeigt sich sehr überrascht ob der Frage, welche der Flieger bordrollstuhlgerecht ausgestattet sind. Sie kann die Frage nicht beantworten, schickt mich erneut in die Warteschleife und fragt ihre Vorgesetzte. Nach weiteren Minuten meldet sich die Agentin zurück und gibt mir die Auskunft, ich möge bei der MEDA anrufen. Diese könnten mir weiterhelfen. Meine Frage, ob sie mir meine Fragen in Form einer E-Mail beantworten kann, verneint sie.

Bei der MEDA ist niemand zu erreichen: Alle Leitungen besetzt, bitte rufen Sie zu einen späteren Zeitpunkt an oder sprechen Sie auf Band. Ich spreche auf Band. Ich werde nicht zurückgerufen.

Am nächsten Tag versuche ich es nochmal bei der ausgewiesenen Hotline für Fragen der Barrierefreiheit +49 – 1 80 – 58 38 426 (12 Cent/Min.). Die Hotline Agentin war wie tags zuvor überrascht von meinen “sehr speziellen” Fragen. Meine spezielle Frage an die Barrierefrei Hotline war : “verfügen Ihre nach Kanada eingesetzten Flugzeuge über bordrollstuhl zugängliche Toiletten?”. Sie parkt mich in der Telefonwarteschleife. 43 Minuten (!) später beenden wir das Gespräch mit dem Verweis seitens der freundlichen, aber in Fragen der Barrierefreiheit ungeschulten Agentin, mich bei Air Canada zu melden. Das sei die Kooperationsairline von Lufthansa für die Flüge nach Kanada.

Die Lufthansa reagierte in diesem Fall im mildesten Sinne kundendesorientiert:

  • Sie ging nicht auf mein favorisiertes Kommunikationsmedium (E-Mail) ein.
  • Sie ließ mich wenigstens eine Stunde lang für einen Telefonservice bezahlen, ohne dass ich die gewünschte Information erhielt.
  • Sie veröffentlicht nur spärliche Information zur Barrierefreiheit (es steht auf den Seiten der Lufthansa nicht geschrieben, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auf innereuropäischen Flügen kein Klo benutzen können; es findet sich auf den Seiten der Lufthansa nichts über die Barrierefreiheit der Flugzeugflotte).
  • Sie schult ihr Fachpersonal nicht ausreichend. Denn selbst an der “Hotline für Fragen der Barrierefreiheit” konnte man mir meine Frage nicht beantworten.
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