Mit ‘Bordrollstuhl’ getaggte Artikel

United Airlines bietet 500$

Montag, 12. Januar 2009

Im April 2008 habe ich an der Museumskonferenz Museums and the Web teilgenommen in Montréal, Kanada. Geflogen bin ich mit United Airlines. Der Hinflug verlief problemlos, natürlich abgesehen von den Herausforderungen ein Klo zu erreichen (Kurzstrecke wie auch Langstrecke). Die Ereignisse auf dem Rückflug übertrafen jedoch bei weitem meine bisherigen Erfahrungen: Auf dem Langstreckenflug von Boston nach Zürich gab es keinen Rollstuhl an Bord, um während des Flugs durch die engen Gänge zum Klo zu kommen! Angeblich sei mein Flug nicht angemeldet gewesen, deswegen gäbe es keinen Bordrollstuhl und deswegen könne nun auf die schnelle auch keiner mehr organisiert werden… (komisch, da der Hinflug so reibungslos verlief. Hatte man gedacht, dass der Rollstuhl nur auf der Hinstrecke relevant wäre und ich ihn beim Rückflug in Kanada zurücklassen würde?!)

Nach massiver Intervention und heftiger Diskussion mit der Bordcrew – bei der sich schließlich auch der Kapitän einschaltete – wurde ein Bordrollstuhl vom Airport organisiert und der Flug konnte mit halbstündiger Verspätung starten.

Die Reaktion von United Airlines auf die Beschwerde meiner Rechtsanwältin: 500 $ Schweigegeld und die Abweisung jeder Verantwortung.

  • Share/Bookmark

GELÖSCHT: Rollstuhlfahrer nur mit Begleitung!

Dienstag, 16. Dezember 2008

Gestern erhielt ich ein Schreiben von GELÖSCHT. In der eMail äußern sie sich zu meiner Kritik an Bord des Hamburg-Paris Fluges im September diesen Jahres keine Hilfe geleistet zu haben,  um eine Toilette zu erreichen.

Die lapidare Antwort des Flugunternehmens:

Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität müssen selbständig in der Lage sein, den Weg zu den Toiletten, zu bewerkstelligen. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist die Reise nur mit einer Begleitperson möglich. Sie haben die Reise mit ihrer Frau angetreten. Entsprechend liegt die Fürsorgepflicht im Verantwortungsbereich Ihrer Frau.

Fragt sich, wie sich GELÖSCHT das genau vorstellt: Die erfahrene Crew ist nicht in der Lage Hilfe zu leisten, um einen Fluggast mit eingeschränkter Mobilität den Weg zur Toilette zu ermöglichen. Von der Begleitperson wird das jedoch erwartet? Eigentlich sollten die neue EU Flugverordnung Erleichterung bringen, und endlich – im 21. Jahrhundert, also 90 Jahre (!) nach dem ersten Passagierflug – ein Flugreisen in Recht und Würde sicherstellen.

Wo sind die verantwortlichen politischen Stellen, die dafür Sorge tragen, dass bestehende Verordnungen auch umgesetzt werden?

  • Share/Bookmark

KLM stellt sich doof

Dienstag, 09. Dezember 2008

Weil KLM auf der Kurzstrecke keinen Bordrollstuhl und auf der Langstrecke keine bordrollstuhlzugängliche Toilette zur Verfügung stellen will, habe ich die Fluggesellschaft nun per eMail und auch telefonisch kontaktiert.

Sowohl in der eMail, also auch im Telefongespräch weise ich KLM ausdrücklich auf die Verpflichtung der Fluggesellschaften nach der EU Flugverordnung vom 26.7.2008 hin.

Das ernüchternde Ergebnis:

Unfortunately we did not find any information about the new law that you have mentioned about the wheelchair on board service on board of the Fokker aircrafts.

P.S. Im übrigen steht in der EU Flugverordnung in der Tat nichts von einer Verpflichtung drin’ einen Bordrollstuhl mit zu führen. Wie aber – wenn nicht mit Hilfe eines Bordrollstuhls – soll die EU Verordnung, die PRM’s den Zugang zu einer Toilette ermöglicht, sonst erfüllt werden?

  • Share/Bookmark

Flug nach China: KLM ohne Bordrollstuhl

Donnerstag, 04. Dezember 2008

Das Flugunternehmen KLM nimmt auf so genannten Kurzrstreckenflügen keinen Bordrollstuhl mit.  Wörtlich heißt es in dem Schreiben meines bemühten Reisebüros flug.de:

Leider werden auf innereuropäischen Flügen keine Bordrollstühle befördert. Ebenso kann die KLM Ihnen eine barrierefreie Bordtoilette nicht garantieren.

  • Share/Bookmark

Erster Erfolg! – Lufthansa jetzt mit Bordrollstuhl

Samstag, 15. November 2008

Die Deutsche Lufthansa stellt bei vorheriger Anmeldung einen Bordrollstuhl zur Verfügung! Nach einem Gespräch mit der Konzernkommunikation – in der ich mich als Kay Hansen vom Beirat für Menschen mit Behinderungen aus Kiel ausgab, um nicht abgewimmelt zu werden – versicherte mir ein Sprecher der Konzernkommunikation heute morgen diesen Service. Alle Passagiere, die den Bedarf 48h vor Reiseantritt anmelden, werden im Flieger einen Bordrollstuhl vorfinden, so die Deutsche Lufthansa.

Screenshot lufthansa.deDie Meldung ist so brandaktuell, dass sie noch keinen Eingang auf die offizielle Internetseite der Deutschen Lufthansa gefunden hat, in der bisher nur geschrieben wird, dass der Bordrollstuhlservice auf Langstrecken angeboten wird – nicht jedoch auch auf Kurzstreckenflügen. Auf meine zahlreichen schriftlichen Anfragen hatte sich die Deutsche Lufthansa bis heute nicht konkret äußern können, ob sie einen Bordrollstuhl zur Verfügung stellt.

Das ist ein erster Erfolg und ein wichtiger Schritt in Richtung Barrierefreiheit über den Wolken! Sie ist offensichtlich eine Reaktion auf die seit dem 6.11 laufende Petition “Öffentliches Luftrecht – Barrierefreiheit im Flugverkehr”, die auf die diskriminierende und gesundheitsgefährdende Situation aufmerksam macht und einen politischen Diskurs in Gange gesetzt hat.

  • Share/Bookmark

Kein Klo über den Wolken

Mittwoch, 08. Oktober 2008

Seit 2 Monaten ist sie in Kraft, die neue EU Verordnung zum barrierefreien Flugverkehr. Die lang ersehnte Verordnung schreibt den Fluggesellschaften unter anderem vor, Passagieren bei Bedarf Hilfestellungen zu leisten, damit sie die Bordtoiletten erreichen und nutzen können. Theoretisch sollte es nun also für Passagiere mit Mobilitätseinschränkungen möglich sein, auf einem europäischen Flug die Toilette erreichen zu können. Ich selber bin im Rollstuhl unterwegs und so freute ich mich auf einen Flug, bei dem ich erstmals im europäischen Flugraum eine Toilette benutzen würde.

Doch es kam anders. Auf meinem Flug zwischen Hamburg und Paris wurde ich eines besseren belehrt: weder auf dem Hin- noch auf der Rückreise war der Flieger von GELÖSCHT so ausgestattet, dass ich eine Toilette benutzen konnte. Wortwörtlich heißt es ja in der Verordnung: “Erforderlichenfalls Hilfe, um zu den Toiletten zu gelangen.” Genau um diese Hilfe bat ich die Stewardess, nachdem ich den dringenden Wunsch verspürt, eine Toilette aufzusuchen. Die Stewardess gab mir jedoch bald zu verstehen, dass Sie mir bedauerlicherweise nicht helfen könnte. Auch ein hinzugeholter Steward konnte nicht weiterhelfen. Ein Bordrollstuhl, mit dem der Transfer zwischen dem Sitzplatz und der Toilette realisiert hätte werden können, war an Bord nicht verfügbar und zur Toilette wollte, konnte oder durfte man mich nicht tragen. Das wäre zugegebenermaßen auch nicht meine Wunschvorstellung gewesen, dennoch ist man zu vielem bereit, wenn die Blase drückt. Aber tragen wollte man mich nicht. Also blieb ich ruhig auf meinem Sitz und sehnte dem nächsten Klo im Flughafen entgegen.

Die Rückreise verlief dann ähnlich: nach über drei Stunden, wovon ich  etwa eine Stunde wegen einer Startverzögerung im Flugzeug gesessen habe, konnte ich das erste Mal wieder eine Toilette aufsuchen. GELÖSCHT war auch auf dem Rückflug nicht entsprechend ausgestattet, die  gesetzlich geforderten Hilfestellungen zu geben. Nur hatte ich diesmal vorgesorgt und schon Stunden vorher nichts getrunken. Eine gleiche Situation wie auf dem Hinflug wollte ich nicht noch einmal erleben.

Gleich am nächsten Tag reichte ich eine schriftliche Beschwerde ein. In einer umgehend erfolgten Antwort brachte GELÖSCHT zwar ihr Bedauern über die “Unannehmlichkeiten” zum Ausdruck, war sich jedoch keinerlei Pflichtverletzung bewußt.  Mein Hinweis, dass kein Bordrollstuhl zur Verfügung gestanden hätte, wurde mit folgenden Worten quittiert: “Es ist darin (in der EU Verordnung) nicht festgelegt, dass ein Bordrollstuhl auf einem Mittelstreckenflug mitgeführt werden muss”.

Unter dem Strich bleibt festzustellen: Nach wie vor kann man als Rollstuhlfahrer bei GELÖSCHT so gut wie keine Toilette benutzen. Zu befürchten ist allerdings, dass GELÖSCHT nicht die einzige Fluggesellschaft ist, die sich weigert das Fliegen barrierefreier und damit menschlicher zu machen. Auch die Deutsche Lufthansa windet sich seit mittlerweile drei Monaten unrühmlich gegen eine Anfrage, ob sie einen Bordrollstuhl auf europäischen Flügen bereitstellt.

  • Share/Bookmark

GELÖSCHT gegen Bordrollstuhl

Freitag, 03. Oktober 2008

GELÖSCHT – die umsatzstärkste Fluggesellschaft der Welt – weigert sich auch nach Inkrafttreten der EU Flugverordnung, auf Kurz- und Mittelstreckenflügen einen Bordrollstuhl mitzuführen. Selbst bei rechtzeitiger Anmeldung vor Reiseantritt würde der Bordrollstuhl nicht zur Verfügung gestellt werden. Eine Begründung was gegen eine Mitnahme des Bordrollstuhls spricht,  gibt GELÖSCHT – wie auch die Deutsche Lufthansa – nicht.

Zwar plane die Fluggesellschaft diesen Service “in Kürze” anzubieten, jedoch leite sie aus der Verordnung für GELÖSCHT keine Verpflichtung ab, einen Bordrollstuhl mitzuführen. Wortwörtlich heißt es in dem Schreiben:

Laut der EU Regulierung 1107/2006 vom 05.07.2006, Anhang II sind alle Fluggesellschaften verpflichtet, erforderlichenfalls Hilfe zu leisten, um zu den Toiletten zu gelangen. Es ist darin nicht festgelegt, dass ein Bordrollstuhl auf einem Mittelstreckenflug (und als solcher wird der Flug Paris Charles de Gaulle nach Hamburg definiert) mitgeführt werden muss.

  • Share/Bookmark

Nachgehakt bei der EU

Samstag, 30. August 2008

Nach wie vor der neuen EU Verordnung zum barrierefreien Flugverkehr gibt es auf sogenannten Kurzstreckenflügen keinen Zugang zum Klo. Um mobilitätseingeschränkten Passagieren den Weg zur Toilette zu ermöglichen, müßten die Fluggesellschaften einen Bordrollstuhl zur Verfügung stellen. Die Deutsche Lufthansa als größtes deutsches Flugunternehmen weigert sich jedoch hartnäckig die Anfrage von RechtAufKlo zu bestätigen, ob sie bei Bedarf einen Bordrollstuhl zur Verfügung stellt.

Woran liegts? Die EU Verordnung verpflichtet die Fluggesellschaften “Hilfestellungen” zu leisten, um den Weg zur Toilette zu ermöglichen.  Eine sehr allgemeine Formulierung, die viele Bilder im Kopf hervorruft: ein tatkräftiger Steward greift zu, schultert den mobilitätseingeschränkten Passagier und ermöglicht somit den Transfer. Auf diese Weise würde die Fluggesellschaft dann in der Tat die geforderte Hilfestellung auf cowboygerechte Art leisten. Ist es das, was die EU sich vorstellt?

RechtAufKlo fragt nach bei der EU Kommission. Folgend die Anfrage in der übersetzten Fassung (hier die Originalfassung vom 30.8.2008 in englischer Sprache):

Sehr geehrte EU Kommission, sehr geehrter Herr Faross, sehr geehrter Herr Dussart,

es geht um das Thema Flugrechte für PRM’s und speziell um die Frage nach dem Vorhandensein eines Bordrollstuhls auf Kurzstreckenflügen.

Auch nach Inkrafttreten der EU Verordnung 1107/2006 scheinen Fluggesellschaften mobilitätseingeschränkten Passagieren keine adequate Hilfestellung zu leisten, um auf europäischen Kurzstreckenflügen eine Toilette an Bord eines Flugzeuges nutzen zu können. Die Deutsche Lufthansa zum Beispiel verspricht zwar die prinzipielle Einhaltung der Verordnung. Allerdings konkretisiert sie auch auf mehrfache Anfrage hin nicht, wie die praktische Umsetzung erfolgt: So bestätigt sie nicht, ob bei Bedarf ein Bordrollstuhl zur Verfügung steht, mit dem der rollstuhlnutzende Passagier eine Toilette erreichen könnte.

Leider ist eine entsprechende Spezifizierung, wie eine solche “Hilfeleistung” auszusehen hat, die allen Passagieren einen Zugang zur Toilette verspricht, nicht Teil der EU Verordnung. Hier steht lediglich: ANHANG II, Hilfeleistung des Luftfahrtunternehmens: “Erforderlichenfalls Hilfe, um zu den Toiletten zu gelangen.”

Was genau bedeutet diese Forderung für die Airlines? Sind sie verpflichtet, Bordrollstühle mit sich zu führen? Tatsache ist: Nur ein Bordrollstuhl würde einen Transfer vom Sitz zur Toilette ermöglichen.

Meine Frage ist: verpflichtet die EU Verordnung 1107/2006 die Fluggesellschaften dazu, einen Bordrollstuhl auf Kurzstreckenflügen zur Verfügung zu stellen?

mit freundlichen Grüßen
Kay Macquarrie

  • Share/Bookmark

USA Flug mit flug.de: Buchung

Mittwoch, 20. August 2008

Langsam wirds spannend. Bei meinem Flug mit Delta Airlines – gebucht über das Internet Reise Büro flug.de – zeichnen sich die gleichen Herausforderungen am Firmament ab, wie ich sie fast immer erlebe beim Buchungsprozedere für Flugreisen: freundliche aber ungeschulte MitarbeiterInnen an Hotlines und Schwierigkeiten beim Anmelden des Rollstuhls für die Flüge.

Letzter Stand über den Anmeldestatus: flug.de kann “keine feste Zusage für die Bestätigung der Mitnahme des Rollstuhls geben. Da die Airline diese Anfrage erst einmal überprüfen und danach genehmigen muss, bitten wir Sie um ein wenig Geduld. Sobald wir eine positive Rückmeldung der Fluggesellschaft DeltaAirlines erhalten haben, werden wir Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen.”

Ich hoffe, dass ich auch dann informiert werde, wenn flug.de eine “negative” Rückmeldung der Fluggessellschaft erhält.

Nachtrag 20.8 18:00 Uhr: flug.de hat auf eine erneute Anfrage nun ausführlich geantwortet.

  • Share/Bookmark

Neue EU-Verordnung – Lufthansa lässt weiter auf sich warten

Dienstag, 22. Juli 2008

Am Samstag, dem 26.7.2008 tritt die neue EU-Verordnung zum barrierefreien Reisen in Kraft. Doch sind die Fluggesellschaften vorbereitet?

Recht auf Klo hakt nach bei der größen deutschen Fluggesellschaft – der Deutschen Lufthansa – und fragt:

Wird die Deutsche Lufthansa in Zukunft Bordrollstühle mit sich führen, die den Transfer zu einer Toilette ermöglichen?

Das Schreiben mit der Frage wurde am 1.07.2008 per E-Mail an die Lufthansa geschickt – bislang steht ein Antwortschreiben aus.

*** NEU: am 29.7.2008 ist per E-Mail ein Erinnerungsschreiben an die Lufthansa gegangen, da ein Antwortschreiben noch immer aussteht. ***

Was kann gemacht werden, wenn die Fluggesellschaften gegen die EU Verordnung verstoßen – wie zum Beispiel, wenn der Weg zur Toilette nicht ermöglicht wird? In einer E-Mail schreibt die Bundesbeauftragte Frau Karin Evers-Meyer, dass diese Verstöße an das Luftfahrtbundesamt gerichtet werden können.

  • Share/Bookmark

Kein Bordrollstuhl bei der Lufthansa

Freitag, 30. Mai 2008

Die Deutsche Lufthansa AG stellt auf deutschen und europäischen Flügen auch bei Voranmeldung keinen Bordrollstuhl bereit. Ein Bordrollstuhl würde mobilitätseingeschränkte Passagiere (PRMs) den Weg zur Toilette ermöglichen. Die Deutsche Lufthansa schreibt auf Anfrage hierzu:

In der Tat ist es bedauerlicherweise auch auf Voranmeldung hin nicht möglich, auf Kurzstreckenflügen einen Bordrollstuhl zur Verfügung zu stellen.

Nachtrag 21.10.2011
Seit 2011 bietet die Lufthansa auf vielen innereuropäischen Flügen einen Bordrollstuhl, siehe meinen Beitrag “Lufthansa mit Pioniergeist“. Allerdings gilt dieses nicht für alle Flüge und nicht automatisch für jene, die durch Tochtergesellschaften ausgeführt werden. Beim meinem letzten Flug mit der Lufthansa, der mit Eurowings durchgeführt wurde, war auf zwei Strecken (Hamburg/Düsseldorf und Düsseldorf/Nizza) kein Bordrollstuhl verfügbar.

  • Share/Bookmark