GELÖSCHT – die umsatzstärkste Fluggesellschaft der Welt – weigert sich auch nach Inkrafttreten der EU Flugverordnung, auf Kurz- und Mittelstreckenflügen einen Bordrollstuhl mitzuführen. Selbst bei rechtzeitiger Anmeldung vor Reiseantritt würde der Bordrollstuhl nicht zur Verfügung gestellt werden. Eine Begründung was gegen eine Mitnahme des Bordrollstuhls spricht, gibt GELÖSCHT – wie auch die Deutsche Lufthansa – nicht.
Zwar plane die Fluggesellschaft diesen Service „in Kürze“ anzubieten, jedoch leite sie aus der Verordnung für GELÖSCHT keine Verpflichtung ab, einen Bordrollstuhl mitzuführen. Wortwörtlich heißt es in dem Schreiben:
Laut der EU Regulierung 1107/2006 vom 05.07.2006, Anhang II sind alle Fluggesellschaften verpflichtet, erforderlichenfalls Hilfe zu leisten, um zu den Toiletten zu gelangen. Es ist darin nicht festgelegt, dass ein Bordrollstuhl auf einem Mittelstreckenflug (und als solcher wird der Flug Paris Charles de Gaulle nach Hamburg definiert) mitgeführt werden muss.