Im Jahr 2006 wurde die Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden (Nr. 1107/2006, PDF) beschlossen. Was bewirkt sie im Hinblick auf barrierefreie Bordtoiletten?
Zwar appelliert die angesprochene Verordnung auch an Flughafenbetreiber und Fluglinien bei der Neuanschaffung oder Neugestaltung von Flugzeugen so weit wie möglich die Bedürfnisse von behinderten und in ihrer Mobilität eingeschränkten Fluggästen zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung, die den Belangen der Betroffenen in der Praxis tatsächlich gerecht wird, ist damit jedoch nicht verbunden. Leider existieren in Europa auch keine auf die Bedürfnisse behinderter Menschen tatsächlich zugeschnittenen Mindeststandards für die barrierefreie Gestaltung von Flugzeugen. Für einen nicht unerheblichen Personenkreis, wie für Sie, bedeutet dies, dass er trotz vorhandener Hilfeleistungen weiterhin nicht diskriminierungsfrei mit dem Flugzeug verreisen kann.
Das Zitat ist ein Auszug aus einer privaten Korrespondenz mit der Organisation: Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte eV. (E-Mail Antwort vom 4.12.2007).