Airline Passenger Service Commitment

Das Airline Passenger Service Commitment ist eine Verpflichtungserklärung der Airlines für Passagierservice. Sie enthält außergerichtlich bindende Verpflichtungen zu bestimmten Servicestandards für Fluggäste.

Inkrafttreten: Sie gilt ab dem 26. Juli 2008, mit Ausnahme der Artikel 3 und 4, die ab dem 26. Juli 2007 gelten. (Quelle: VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2006 – PDF)

Unter anderem erklären die Unterzeichner Airlines, dass sie:

8. Passagieren mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit und Passagieren mit besonderen Bedürfnissen helfen

Jede Airline wird bekannt geben, welchen Service sie gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften Passagieren mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit und Passagieren mit besonderen Bedürfnissen bieten kann. In Bezug auf Passagiere mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit erklären die Airlines, entsprechend den beigefügten Richtlinien über „Hilfestellungen für Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit“ zu handeln.

9. essenziellen Bedürfnissen der Passagiere während lang andauernder Verzögerungen an Bord gerecht werden

Die Airlines werden sich im Rahmen des Sicherheitsreglements für Passagiere und Personal auf jede angemessene Weise bemühen, die Passagiere an Bord eines Flugzeugs, das für längere Zeit und ohne Zugang zum Terminal am Boden bleibt, mit Essen, Wasser, Toiletten und medizinischer Versorgung zu versorgen.

14. auf Beschwerden der Passagiere eingehen

Unter normalen Umständen wird jede Airline auf eine schriftliche Beschwerde innerhalb von 28 Tagen nach Eingangsdatum mit einer ausführlichen Antwort reagieren. Sofern dieser Zeitraum nicht für eine gründliche Bearbeitung der Beschwerde ausreicht, wird eine Zwischenantwort verschickt, die den Grund der Verzögerung erklärt. Jede Airline wird eine für Passagiere gut erreichbare Beschwerdestelle einrichten und deren Anschrift und/oder Telefonnummer sowie den Abteilungsnamen dieser Stelle in den Flugplänen, auf Websites und jeder anderen öffentlichen Informationsquelle bekannt geben. Diese Angaben werden auch bei allen anerkannten Reisebüros der Airlines vorliegen.
ANLAGE

HILFESTELLUNGEN FÜR MENSCHEN MIT EINGESCHRÄNKTER BEWEGUNGSFÄHIGKEIT (PRMs)

Einleitung

Ziel dieses Dokuments ist es, Menschen, die in ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt sind, den Zugang zu Flugreisen zu erleichtern, indem wir gewährleisten, dass ihre Sicherheit und ihre Würde respektiert und dass die spezifischen Bedürfnisse dieser Passagiere verstanden und berücksichtigt werden. Es richtet sich an Airlines mit Diensten und Einrichtungen an Flughäfen und in Flugzeugen und soll als Grundlage verstanden werden, auf der ein (oder mehrere) freiwilliger Verhaltenskodex entwickelt werden kann. Bei der Entwicklung solcher Kodizes werden die entsprechenden Bestimmungen der Europäischen Zivilluftfahrtskonferenz (European Civil Aviation Conference = ECAC), Dokument 30 (Abschnitt 5) und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organisation = ICAO, Anlage 9), berücksichtigt. Diese Dokumente bieten technische Informationen und wurden nach ausführlichen Beratungen mit der Luftfahrtindustrie von Regierungsstellen erstellt, die für die Festlegung von Normen und empfohlenen Verhaltensweisen verantwortlich sind.
Ausgangspunkte

1. PRMs haben die gleichen Rechte auf Bewegungsfreiheit und Wahlfreiheit wie andere Bürger. Dies gilt für Flugreisen genauso wie für alle anderen Lebensbereiche.

3. PRMs müssen alle Informationen erhalten, die für die Planung und Durchführung ihrer Reise erforderlich sind.

5. Behinderungen sollten nicht als Krankheit betrachtet werden und von PRMs darf daher nicht als Reisebedingung gefordert werden, dass Sie ärztliche Erklärungen über ihre Behinderung vorlegen.

7. Das Personal wird in Kursen angemessen geschult, um die Bedürfnisse von PRMs zu verstehen und ihnen gerecht zu werden.

9. PRMs müssen in die Lage versetzt werden, so unabhängig wie möglich zu bleiben.

weiterführende Links

Anwaltssozietät Bird & Bird:
Regulation EC 1107/2006

Air Transport Portal of the European Commission
Passenger Rights in the European Union

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