Petition – Bundestag hat getagt

Bundesadler
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Und sagt: ein Recht auf Klo gibt es nicht! Jedenfalls nicht im deutschen Flugverkehr.

Warum nicht? Im Wortlaut heißt es auf Seite Vier der siebenseitigen Begründung (PDF):

Im deutschen Flugverkehr würden häufig Flugzeuge eingesetzt, die den Transport eines Bordrollstuhls aus Platzgründen nicht zulassen.

Die Konsequenz:

Einschränkungen müssen hier zwangsläufig für jeden Reisenden – insbesondere beim Besuch der Bordtoilette – in Kauf genommen werden.

Zur Erinnerung sei festgehalten, dass ein moderner Bordrollstuhl im gefalteten Zustand in etwa die Ausmaße einer Handtasche hat… Doch: Wo kein Wille da kein Weg, möchte man an dieser Stelle denken.

Etwas Gutes bringt die Petition dennoch zu Tage:

  • Ich habe die Unterstützung von vielen Freunden und MitzeichnerInnen nicht nur aus Deutschland und Europa erfahren. Herzlichen Dank an Euch, das ist toll!
  • Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist seitdem ein treuer Begleiter und regelmäßiger Besucher dieses Blogs.

Nicht verschweigen möchte ich ferner, dass der Petitionsausschuss auch lobende Worte findet. So heißt es, dass das Engagement des Petenten zur Schaffung von Barrierefreiheit im Flugverkehr ausdrücklich begrüßt wird.

Nach Ansicht des Bundestags konnte die Petition bereits Ziele verbuchen. So würde die Lufthansa allen Passagieren bei Bedarf einen Bordrollstuhl bereitstellen. (Seltsam nur, dass  ich bei meinem jüngsten Flug mit der Lufthansa wieder ohne Bordrollstuhl fliegen mußte. Na ja.)

Und noch eine Perspektive zum Schluß:

Alle europäischen Staaten sollen der EU Anfang 2010 mitteilen, ob die Flugverordnung ausreichend umgesetzt wird. Auch in Deutschland steht eine Evaluierung an. Das Verkehrsministerium hat daher den Auftrag bekommen, dem Bundestag bis Ende 2009  schriftlich mitteilen, ob und wie die Forderung aus der Petition in dem Bericht berücksichtigt werden.

Vieles deutet hin auf eine finale Entscheidung in Brüssel oder Straßburg. Es bleibt spannend.

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