Zwei Fragen an die Bundesbeauftragte

Es geht um den Begriff „behindertengerecht“. Dieser wird in Flugzeugen scheinbar wahllos verwendet. Das heißt selbst dann, wenn die Toilettenkabine nicht barrierefrei ist, kann sie als „behindertengerecht“ ausgezeichnet sein. Und das, obwohl eine Person im Rollstuhl häufig noch nicht einmal mit dem Bordrollstuhl durch die Toilettentür kommt.

Im folgenden die beiden Fragen an das Büro der Bundesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen:

Erste Frage: Für allgemeine Behinderten WCs gibt es eine DIN-Norm. Gibt es eine solche Norm auch für Behinderten WCs in Flugzeugen?

Antwort: Meines Wissens gibt es für Flugzeuge keine vergleichbare Norm zur DIN18024, mit der u. a. die Beschaffenheit von barrierefreien Toiletten in Gebäuden festgelegt wird.

Zweite Frage: Darf eine Toilette als behindertengerecht bezeichnet werden, selbst
wenn der Transfer vom Bordrollstuhl auf das WC nicht möglich ist (das
WC also gar nicht „behindertengerecht“ ist)?

Antwort: Ich stimme Ihnen aber zu, (…) dass eine Flugzeugtoilette nicht als barrierefrei bezeichnet werden darf, wenn sie nicht von allen Passagieren gleichermaßen ohne fremde Hilfe genutzt werden kann.

27.11.2007 Anfrage an die Bundesbeauftragte
20071127_bundesbeauftragte_anfrage_ii.pdf

07.01.2008 Antwort Büro Bundesbeauftragte
20080108_bundesbeauftragte_antwort.pdf

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